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grenzte Monge der zur Verfügung stehenden Nährinittel und die
Notwendigkeit, sie aufs wirtschaftlichste zu verwenden und zu
einem gewissen Ausgleich der verschiedenen Grade der Ernährungsschwierigkeiten,
den: die gleichmäßig zugeteilte Menge
an Brot, Fleisch, Zucker und Kartoffeln nicht Rechnung tragen
konnte, zu benutzen, — diese Notwendigkeit zwang dazu, derartige
Staffeln des Verteilungsschlüssels zu machen und an ihnen folgerichtig
festzuhalten. Jede Ausnahmebewilligung zugunsten eines
Bezirks hätte unabsehbare Einwirkungen aus andere Bezirke gehabt
und das Auskommen mit den verfügbaren Mengen unmöglich
gemacht.
Klagen über die Verteilung im einzelnen konnten selbstverständlich
nicht ausbleiben. Der Plan, eine restlos einw
a n d fr e t e L ö s un g v o n seiten einer R e i ch s st e I l e
aus zu erzielen, unter Abwägung der in Betracht zu ziehenden
allgemeinen wirtschaftlichen und ernährungspolitischen Gesichtspunkte
eine Klasseneinteilung aller Kommunalverbände vorzunehmen,
von einer Ausschüttung gleicher Kopfmengen für das
ganze Reich abzusehen und notwendige Lebensmittel nach den
tatsächlich vorhandenen Versorgungsbedürfnissen zu
verteilen, muß in der praktischen Durchführung aus außerordentliche
Schwierigkeiten stoßen. Da wird zuweilen die Spezialkenntnis
innerhalb der einzelnen größeren Verwaltungsbezirke bessernd
eingreifen müssen und die Einzelverteilung anders abstimmen können.Der
Präsident des Krtogsernährnngsamts erklärte sich daher im
Januar 1917 mit V e r s ch i e b u nge n b e i d e r A u s t eil u n g
innerhalb eines B u n d e s st aa t e s, einer Provinz
oder eines Regierungsbezirkes einverstanden; allerdings
wurde an die verbündeten Regierungen dabei das Ersuchen
gerichtet, soweit eine Herabsetzung der auf Kommunalverbände oder
Gemeinden entfallenden Mengen in den höchstbedachten Gruppen
vorgenommen werden sollte, diese nur im Benehmen mit
dem Kriegsernährungsamte durchzuführen. Auch wurde
bestimmt, daß die schlüsselmäßige Kopfmenge eines Kommunalverbandes
unter keinen Umständen für die in der
Rüstungsindustrie beschäftigten Personen ermäßigt werden
solle. Im übrigen wurde empfohlen, um einschneidende
Kürzungen der Perteilungsmengen zu unaunsten der Verbraucher