bänden monatweise bestimmte Mengen zugeteilt wenden, die dann
von seiten der Kommunalverbände planmäßig der dersorgungsberechtigten
Bevölkerung zuzuführen sind.
Die Festlegung des O b e r v e r t e i l u n g s s ch l ü s s e l s
stieß auf erhebliche Schwierigkeiten, da bei Beschaffung der erforderlichen
Verteilungsmengen große Widerstände zu überwinden
waren und die Ausarbeitung der Verteilungsgrundsätze sowie
deren Durchrechnung sehr erhebliche Arbeit verursachten. Wurde
doch zum ersten Mal seitens einer Reichszentralbehörde der Versuch
gemacht, von der Hauptstelle aus im Benehmen mit dem
Bundesratsausschuß für Handel und Gewerbe und dem Reichstagsbeirat
für Volksernährung einheitliche Verteilungsgrundsätze
für das ganze Reich aufzustellen.
Die Oberverteilung der Nährmittel erfolgt auf
die Bundesstaaten und zwar auf der Grundlage, daß die
Kommunalverbände nach ihren größeren oder geringeren Versorgungsbedürfnissen
in fünf Belieferungsgruppen eingereiht
wurden. Die Einreihung der Verbände erfolgte nach dem Grade
ihrer Ernährungsschwierigkeiten, und diese wurden sowohl an der
Zahl der Selbstversorger ihrer Gebiete wie an ihrer Lage in dichtbevölkerten
industriellen Bezirken oder in ernährungstechnisch
leichter zu versorgenden Gebieten gemessen.
Dabei war man sich darüber klar,*) daß eine einwandfreie
Verteilung durch die Neichshauptbehörde nicht bis zu den
einzelnen Kommunalverbänden hinunter möglich war und es deshalb
den L a n d e s v e r t e i l u n g s st e I l e u überlassen bleiben
mußte, ihrerseits auf Grund näherer Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse
Verschiebungen in der Bewertung der Kom-munalverbände
und ihrer vergleichsweisen Einschätzung für die Versorgung vorzunehmen.
Von seiten des Präsidenten des Kriegsernährungsamts
wurde entscheidender Wert lediglich darauf gelegt, daß die-*)
Das Folgende in enger Anlehnung an die Vorträge des Referenten
des Kriegsernährungsamts und späteren Vorsitzenden der Reichsverteilungsstelle,
Regierungsrat Or. Junget, in den grundlegenden
Verhandlungen im Vorstande des Kriegsernährungsamts, im Bundesratsausschutz
für Handel und Gewerbe und im Reichstagsbeirat für
Volksernährung sowie in einigen Versammlungen von Arbeiten
verixeterg.