Full text : Die Nährmittelverteilung im Kriege

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ienigett  Kommunalverbände,  deren  Lage  er  als  besonders  schwierig
ansieht,  d.  h.  die  in  die  erste  und  zweite  Beüeserungsklasse  eingereihten, ­
  nicht  zugunsten  der  übrigen,  insbesondere  der  ländlichen
Kommunalverbände,  gekürzt  werden  sollten.  Diese  Einschränkung
war  begründet  sowohl  in  der  sachlichen  und  politischen  Verantwortung ­
  -des  Präsidenten  des  Kriegsernährungsamts  für  die  Aufrechterhaltung ­
  einer  ordnungsgemäßen  Ernährung  gerade  dieser
Gebiete,  als  auch  in  dem  Umstande,  daß  eine  große  Zahl  der  Kommunalverbände ­
  aller  Bundesstaaten  auf  niedrigere  Kopfmengen
gesetzt  werden  mußten,  um  den  in  die  erste  und  zweite  Belieferungsgruppe ­
  eingereihten  höhere  Kopfmengen  gewähren  zu  können.
Die  Gruppierung  der  Kommunalverbände  durch  das  Reich
mußte  sich,  wenn  keine  Willkür  Platz  greifen  wollte,  an  st  a  -
tistische  Unterlagen  anschließen.  Gegeben  war  in  dieser
Hinsicht  als  Grundlage  für  die  Versorgungsbedürfnisse  in:  Sinne
der  geschilderten  Grundsätze  einmal  das  Verhältnis  von  Getreideselbstversorgern
  und  Brotversorgungsberechtigten  innerhalb  der
einzelnen  Kommunalverbände  und  —  in  Ermangelung  einer
neueren  Grundlage  —  die  Berufszählung  vom  Jahre  1907.  Diese
konnte  jedoch  angesichts  der  außerordentlichen  Verschiebungen,  die
durch  den  Krieg  hervorgerufen  worden-sind,  nur  mit  größter  Vorsicht ­
  herangezogen  werden.  Ganz  außer  acht  gelassen  werden
konnte  sie  jedoch  auch  nicht,  da  sie  allein  einen  zahlenmäßigen  Anhalt ­
  für  die  besondere  Lage  der  dichtbevölkerten  industriellen  Gebiete ­
  des  Reiches  gibt.
Die  O  b  e  r  v  e  r  t  e  i  l  u  n  g  erfolgte  nach  Bundesstaaten  und
größeren  Verwaltungsbezirken  und  unterschied  je  nach  dem  Grade  der
industriellen  Entwicklung  d  r  e  i  Z  o  n  e  m  Für  die  U  nt  e  r  v  e  r  t  e  il
  u  n  g  auf  die  Kommunalverbände  (große  Städte,  Kreise  und  entsprechende ­
  Bezirke)  wurden  je  nach  dem  größeren  oder  geringeren
Anteil  der  Getreideselbstversorger  an  der  Gesamtbevölkerung
fünf  große  Gruppen  unterschieden,  und  für  jede  wurde
eine  entsprechende  Normalverteilungsm-enge  angesetzt.  Jeder
Kommunalverband  hängt  danach  einmal  von  der  statistisch  zu  erfassenden ­
  Schwierigkeit  seiner  eigenen  Versorgung,  zum  anderen
aber  auch  davon  ab,  ob  der  größere  Bezirk,  in  dessen  Bereich  er
gehört  (Bundesstaat,  Provinz,  Regierungsbezirk),  als  leichter
oder  schwerer  zu  versorgen  abgeschätzt  worden  ist.  Die  eng  hx-
            
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