Full text : Die Nährmittelverteilung im Kriege

gleich  gestellt  werden,  zeigt  (mtf  Seite  43),  -aß  recht  erhebliche
Aufbesserungen  -er  Handelszuschläge  erfolgt  sind.  Obwohl  die
Erzeugerpreise  im  laufenden  Wirtschaftsjahre  mit  Rücksicht  auf
die  höheren  Preise  -er  Rohmaterialien  und  die  gesteigerten  Arbeitskosten ­
  regelmäßig  erhebliche  Steigerungen  gegenüber  dem
Vorjahre  aufweisen,  sind  die  Gesamtprozentsätze,  welche  iber  Handelszuschlag ­
  schließlich  ausmacht,  durchweg  noch  gegen  das  Vorjahr
gesteigert  worden.
Es  ist  zu  berücksichtigen,  daß  bei  diesen  Waren  die  Großh
  a  n  d  e  I  s  a  u  s  s  ch  l  ä  g  e  zugleich  auch  eine  Entschädig  u  n  g
der  B  e  z  i  r  k  s  z  e  n  t  r  a  l  e  n  enthalten.  Auch  bringen  Veränderungen ­
  der  Lieferungsbedingungen,  insbesondere  für  das  Verpackungsmaterial, ­
  in  den  Kalkulationssätzen  noch  Unterschiede  hervor, ­
  die  durch  die  Tabelle  nicht  gezeigt  werden  konnten.  Im  allgemeinen
  dürfte  aber  das  Bild  die  wirkliche  Erhöhung  der  Handelszuschläge
  zur  Darstellung  bringen.
Den  Beschwerden  des  Kleinhandels,  daß  er  bei  allen  eintretenden ­
  Verteuerungen  unter  allen  Umständen  der  leidende
Teil  sei,  ist  irr  den  Verordnungen  dadurch  abzuhelfen  versucht
worden,  daß  der  Preis  f  ü  r  d  i  e  A  b  g  a  b  e  a  n  d  e  n  Klein-Händler
  gesondert  f  e  st  gesetzt  worden  ist.
Ü  b  erdiedurchHöch  st  preise  geregelte  n  neue  n
Verhältnisse  ist  für  die  einzelnen  Waren  noch  folgendes  zu
sagen.
Irr  der  Verovdnuirg  des  Staatssekretärs  des  Kriegsernährurrgs-amts
  vom  16.  Oktober  1917,  welche  die  neuen  Höchstpreise  für
Grieß,  G  e  r  st  e  rr  g  r  a  u  p  e  n  (Rollgerste)  und  Gersteng
  r  ll  tz  e  festsetzt,  wird  als  Großhandel  jeder  Verkauf  an  Kleinhändler ­
  und  als  Kleinhandel  der  Verkauf  unmittelbar  an  den
Verbraucher  bezeichnet.  AIs  Verbraucher  irr  diesem  Sinne  gelten
auch  Gast-  und  Schankwirtschaften  und  andere  Speisungsunternehmungen,
  als  Händler  auch  die  bundesstaatlichen  Geschäftsstellen,
Kommunalverbände,  Gemeinden  und  alle  privatwirtschaftlichen
Betriebe,  insbesondere  mich  die  der  Rüstungsindustrie.  Die  Lieferung ­
  hat  zn  den  in  der  Tabelle  angegebenen  Preisen
frachtfrei  Station  (Bahn  oder  Schiff)  des  Empfängers  zu
erfolgen.  Die  H  e  r  st  e  l  I  e  r  p  r  e  i  s  e  für  Grieß  rmh
            
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