Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Jchle,  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung.
als  gegenwärtig  auch  der  Frage  Beachtung  schenken  wird,  ob  er  gegen
Haftpflicht  versichert  ist  und  ob  und  in  welchem  Maße  ihn  demgemäß  die
finanziellen  Folgen  von  Haftpflichtfällen  schwererer  Art  treffen.  (Solche
sind  nicht  einmal  bei  den  scheinbar  ungefährlichsten  und  bei  den  besteingerichteten ­
  Unternehmungen  auszuschließen,  wie  unwiderlegliche  Tatsachen ­
  nur  zu  deutlich  zeigen!  Haben  doch  Gesellschaften  schon  bei  einfacher ­
  Hausbesitzerhastpflicht  für  einen  einzigen  Schadenfall  100  000  Mk.
und  mehr  zu  zahlen  gehabt!)  Die  Perspektive,  welche  Folgen  ein  solcher
Fall  für  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  eines  unversicherten  Haftpflichtigen
  hat,  ist  leicht  auszudenken.  Andererseits  ist  auch  d  i  e  Frage  volkswirtschaftlich ­
  von  erheblicher  Bedeutung,  in  welchem  Umsange  es  dem  zu
Schaden  Gekommenen  möglich  ist,  Ersatz  seines  Schadens  von  dem
Pflichtigen  tatsächlich  zu  erhalten.  Auch  unter  diesem  Gesichtspunkt  erfährt ­
  die  Haftpflichtversicherung  mehr  und  mehr  öffentliche  Beachtung.
So  wird  nicht  allzu  selten  bei  Verleihung  von  Konzessionen  für  gewisse
Unternehmungen  dem  Nachsuchenden  von  der  Behörde  die  Auslage  gemacht. ­
  sich  in  bestimmtem  Umfang  gegen  Haftpflicht  zu  versichern.  Neuerdings ­
  verlangen  z.  B.  die  Behörden  den  Nachweis  einer  entsprechenden
Haftpflichtversicherung  von  den  Unternehmern  eines  Automobildroschkenbetriebes ­
  und  zwar,  wie  auf  der  Hand  liegt,  in  erster  Linie  im  Interesse
derjenigen,  die  durch  diesen  Betrieb  zu  Schaden  kommen,  damit  ihnen
die  Erfüllung  berechtigter  Schadensersatzansprüche  nachhaltig  gesichert  sei
und  sie  nicht  etwa  Gefahr  laufen,  ihre  —  oft  erst  in  langwieriger  Prozeßführung ­
  erstrittenen  —  gesetzlich  begründeten  Ansprüche  an  der  finanziellen
Leistungsunsähigkeit  des  Schadensersatzpflichtigen  scheitern  zu  sehen.
Mit  dieser  Betrachtung  streifen  wir  bereits  die  Erörterung  der  Frage,
welche  wirtschaftliche  Bedeutung  die  Versicherungsleistung  für  den  Versicherten ­
  hat.  Hierüber  wird  später  noch  einiges  zu  sagen  sein,  nachdem
wir  die  Frage  der  Verwendung  der  Prämienzahlungen  näher  untersucht
haben  werden.  Hier  scheinen  lediglich  noch  einige  Bemerkungen  zu  dem,
wie  für  jede  wirtschaftliche  Unternehmung,  so  auch  für  das  Versicherungswesen ­
  im  allgemeinen  aktuellen  Problem  angebracht,  wer  die  Kosten  der
Prämienzahlung  im  letzten  Grunde  trägt.  Eine  für  alle  Fälle  zutreffende
Antwort  läßt  sich  natürlich,  wie  ja  wohl  keiner  Ausführung  bedarf,  hier
nicht  geben.  Die  Fälle  sind  je  nach  den  Bedürfnissen,  Neigungen  und
wirtschaftlichen  Anschauungen  des  Individuums  zu  verschieden.  Es  kann
sich  nur  darum  handeln,  Normalsälle  herauszugreifen  und  an  Hand  dieser
der  Frage  auf  den  Grund  zu  gehen.
Schriften  137.  IV.  10
            
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