Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

R.  Mueller  und  E.  Mittermiiller,  Lebensversicherung.  gl
Versicherungssumme  in  einer  fast  gleichmäßig  verlaufenden  Kurve  an,  die
ihren  Höhepunkt  bei  der  Klasse  von  50—54  Jahren  mit  einer  Durchs
schnittsversicherungssumme  von  ca.  34  000  Mk.  erreicht.
Auch  bei  der  großen  Lebensfall-  und  der  gesamten  Volksversicherung
kann  man  das  durchschnittliche  Lebensalter  bei  Beginn  der  Versicherung
in  die  Jahre  der  Familiengründung  setzen,  während  es  bei  der  Rentenversicherung ­
  Wohl  in  höhere  Lebensjahre  fällt.
Herkunft  der  Prämien.
Aus  welchen  Einnahmequellen  die  Mittel  zur  Bestreitung  der  Versicherungsprämien ­
  beim  einzelnen  Versicherungsnehmer  fließen,  entzieht
sich  leider  der  Feststellung.  Die  Versicherer  können  nicht  kontrollieren,
ob  der  Versicherungsnehmer  aus  seinem  Arbeitsverdienst  oder  aus  Vermögenserträgen ­
  oder  aus  anderen  Bezügen  die  Prämienzahlungen  leistet.
Die  oben  aus  der  Feststellung  der  Durchschnittssummen  gezogenen  Schlüsse
auf  die  finanziellen  Verhältnisse  der  Versicherten  lassen  aber  die  Annahme
gerechtfertigt  erscheinen,  daß  der  Arbeitsverdienst  bei  weitem  die  erste
Stelle  bei  solchen  Versicherungen,  bei  denen  laufende  Prämien  zu  entrichten ­
  sind,  einnimmt.  —  Aus  Gründen  der  Fürsorge  für  ihre  Beamten
zahlen  öffentliche  Verwaltungen  große  Zuschüsse  zu  deren  Lebensversicherungsprämien. ­
  Die  Reichspostverwaltung  z.  B.  gewährt  ihren  Unterbeamten ­
  für  ihre  gewissen  Anforderungen  entsprechenden  Versicherungen
aus  einem  für  Wohltätigkeitszwecke  bestimmten  Fonds  Zuschüsse  in  Höhe
von  17  %  der  jährlichen  Prämien.  Die  Zahl  der  Versicherungen,  die
sich  dieser  Vergünstigung  erfreuen,  ist  von  4479  zu  Ende  März  1901
auf  11  653  zu  Ende  März  1910  gestiegen;  diesen  Zahlen  entsprechen
Eiesamtversicherungssummen  von  5  620  800  Mk.  und  16463  010  Mk.  Der
jährliche  Reiuzugang  ist  in  gleichem  Zeitraum  mit  Ausnahme  eines  einigen ­
  Jahres  stark  progressiv  von  223  auf  1368  Versicherungen  gewachsen,
siecht  erheblich  waren  auch  bisher  die  Beiträge,  die  private  Arbeitgeber
zu  Versicherungen  ihrer  Angestellten  leisteten,  um  diesen  oder  ihren  Familien
ln  Ermangelung  eigener  Pensionskassen  eine  Versorgung  für  den  Fall
des  Todes  oder  der  Arbeitsunfähigkeit  der  Versicherten  zu  schaffen.  Wo
die  staatliche  Angestelltenversicheruug  künftig  mit  ihrem  Versicherungszwang
Angreift,  werden  viele  Arbeitgeber  nicht  mehr  imstande  oder  gewillt  sein,
Beiträge  für  freiwillige  Versicherungen  ihrer  Angestellten  zu  leisten.  Das
vmd  aber  für  Versicherungen,  die  bereits  am  5.  Dezember  1911  bestanden
haben,  keinen  oder  doch  keinen  wesentlichen  Ausfall  an  Prämien  zur  Folge
haben.  Der  Arbeitgeber  ist  zwar  berechtigt,  diese  Zuschüsse  um  die  an
            
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