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rechnungsmäßige und Buchhaltungskontrolle erwünscht. Daher
kehrt man in der wohlorganisierten Buchhaltung eines großen Un-
ternehmens zurück zu der Scheidung der Rechnungsbuchhaltung
von der Gegenstandsbuchhaltung und damit zum Bargrundbuch.
Dieses braucht die Barleistungen nicht in der Reihenfolge aufzufüh-
ren, wie sie stattfinden, sondern kann die Belege ordnen und Zu-
sammengehöriges zusammen buchen, was allerdings zur Vorausset-
zung hat, daß die Arbeit nach Kassenschluß vorgenommen wird.
Ohnehin bedarf auch das Kassabuch, wenn es zum Gebrauch ge-
macht wird, einer Ergänzung -insoferen, als Berechnungen, nament-
lich einigermaßen umfangreiche, im Kassabuch nicht stattfinden
können, weil sie zu viel Platz einnehmen würden. So braucht das
Bankgeschäft, das viele Wechsel-, Effekten-usw.-Barverrechnungen
hat, ein Kassahilisbuch, das diese Berechnungen aufnimmt, so daß im
Kassabuch nur die Endsummen einzutragen sind. Es bedeutet nur
einen Schritt weiter, auch die übrigen Barposten hinzuzunehmen
und damit das Grundbuch der Bargeschäfte zu schaffen.
2. Vereinigung des Grundbuchs mit der Eigenrechnung.
Wird ein Grundbuch mit Soll- und Habenspalte ‚geführt, so
stellt es, wenn allen Posten ein und dieselbe Fremdperson gemein-
sam. ist, das Konto dieser Fremdperson dar. Ist allen Posten der-
selbe Leistungsgegenstand gemeinsam, so stellt das Grundbuch ein
Eigenkonto, das Konto des Gegenstandes dar. Da aber ein kauf-
männisches Unternehmen stets mit mehreren Fremdpersonen ar-
beitet und das der Leistungsgegenstände stets mindestens zwei,
nämlich Handelswerte und Zahlungswerte, sind, so kann eine derar-
tige kontenmäßige Ausbildung eines Grundbuches nur stattfinden,
wenn ihm eine bestimmte Fremdperson oder von den Leistungs-
gegenständen ein bestimmter ausschließlich zugewiesen wird. Es
kann dadurch im ersteren Falle ein Konto in der Fremdrechnung ge-
spart werden, z. B. indem man die Geschäfte mit der Bank oder mit
der Postanstalt in ein besonderes Grundbuch einträgt und dieses
kontenmäßig ausbildet. Die grundbuchmäßige Vereinigung des Lei-
stungsgegenstandes hinwiederum findet statt in den auf einen be-
stimmten Handelswert beschränkten Grundbüchern. Auch lernten
wir sie kennen für den. Zahlungswert Geld in dem — unsystematisch
— in die Rechnungsbuchhaltung einbezogenen Geld- oder Kassa-
buch.
Wollen wir das Grundbuch, das ungeteilte Grundbuch, für
mehrere Fremdkonten oder für mehrere Eigenkonten oder
für eine Vereinigung beider nutzbar machen, so können wir dies er-
reichen durch die Einrichtung besonderer Spalten. Die Spaltenbil-
dung kann bis zu einem gewissen Grade die Einrichtung besonderer
Bücher ersetzen. Sie hat den Vorteil der räumlichen Verbindung
der Rechnungsbuchung, mit der grundbuchlichen Darstellung und