Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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I.  Geschäftliche  Versicherung.

Für  die  Jahre  1902—1906  hat  allerdings  das  Amt  in  seiner  schon
erwähnten  Veröffentlichung  über  die  Entwicklung  in  diesem  Jahrfünft
eine  Ausscheidung  der  Agenturprovisionen  gebracht  und  festgestellt,
daß  die  Agenturprovisionen  etwa  60  °/o  der  gesamten  Verwaltungskosten
ausmachen.  Wie  sich  dieses  Verhältnis  in  den  späteren  Jahren  gestaltete
und  wie  es  sich  angesichts  unserer  veränderten  Berechnung  der  Verwaltungskosten ­
  stellen  würde,  läßt  sich  nicht  überblicken.  In  der  Einleitung  ist
bereits  auf  die  große  Zahl  der  zur  Berufsgruppe  XXI  —  Versicherungsgewerbe ­
  —  gehörigen  Personen  verwiesen.  Wieviele  davon  dem  Feuerversicherungswesen ­
  ausschließlich  oder  nebenbei  angehörten,  konnte  nicht  ermittelt ­
  werden.  Noch  weniger  läßt  sich  das  Einkommen  dieser  Personen  aus
der  Feuerversicherung  feststellen.  Wohl  aber  können  die  interessanten
Angaben  in  dem  erwähnten  Werk  von  Rasp-Rehm  über  die  Verstaatlichungssrage
  Anhaltspunkte  für  einen  Rückschluß  bieten.  Dort  ist  mitgeteilt,
daß  im  Jahre  1904  17923  Personen  in  Bayern  als  Generalagenten
und  Vertreter  der  Privat-Feuerversicherungsgesellschaften  tätig  waren  und
daß  daneben  noch  713  Personen  als  Beamte  in  Verwendung  standen,
so  daß  die  Gesamtzahl  allein  für  Bayern  18636  betrug.  Es  darf  angenommen ­
  werden,  daß  diese  Zahl  inzwischen  auf  mehr  als  20  000  gestiegen ­
  ist.  Die  Gesellschaften  vergüteten  diesen  Personen  im  Durchschnitt
der  Jahre  1895—1904  Mk.  2  381507,—,  im  Jahre  1904  selbst
Mk.  2  812  670,—.  Nimmt  man  an,  daß  gegenwärtig  die  Vergütung
für  Bayern  etwa  Mk.  3  000  000,—  beträgt,  so  würde  sie  für  das  Deutsche
Reich  vielleicht  etwa  das  Neunfache,  also  etwa  Mk.  27  000  000,—  ausmachen. ­
  Diese  Zahl  dürste  eher  noch  zu  nieder  gegriffen  sein,  da  das
Amt  schon  im  Jahre  1906  allein  die  Agentenprovisionen  aus  24  V2  Millionen
Mark  angab.  Weitaus  der  größte  Teil  aller  Verwaltungskosten  wird
also  für  den  persönlichen  und  nur  ein  verhältnismäßig  geringer  Teil  für
den  sachlichen  Bedarf  ausgegeben.
Die  gegenwärtigen  Untersuchungen  sollen  nicht  allein  Aufschluß  über
die  sammelnde  und  verteilende  Tätigkeit  der  Feuerversicherungsgesellschasten
geben,  sie  sollen  auch  die  Feueroersicherungsgesellschaften  als  Kapitalmacht
veranschaulichen,  als  Besitzer  von  Anlagen  sowohl  wie  als  jährlich  neu
auftretende  Einleger.  Mit  Rücksicht  auf  die  in  den  Veröffentlichungen
des  Kaiserlichen  Aufsichtsamtes  durchgeführte  Zusammenfassung  können  die
folgenden  Angaben  für  die  Feuerversicherung  allein  nicht  gemacht  werden,
vielmehr  beziehen  sie  sich  gleichzeitig  auf  die  Sturmschäden-,  Wasserleitungsschäden- ­
  und  Einbruchdiebstahlversicherung.  Nur  der  Kürze  wegen
ist  trotzdem  die  Bezeichnung  Feuerversicherung  allein  angewandt.  Als
            
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