I. Geschäftliche Versicherung.
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aber dabei die Frage des Gewinnes noch nicht berührt. Bereits er
wähnt haben wir die Dividenden der Gegenseitigkeitsgesellschaften an ihre
Mitglieder, die ja eigentlich nur als eine Ermäßigung der aus Vorsicht
höher als nötig erhobenen sogenannten Vorprämie zu erachten sind. Die
Frage, ob als Gewinn im Sinne dieser Aussührungen auch die
Beträge zu behandeln sind, die zur Vermehrung der freien Reserven dienen,
können wir unerörtert lassen, da ja diese Beträge schon oben mitgeteilt sind.
Im übrigen werden diese Beträge entweder in späteren Jahren doch noch
zur Deckung von Ausgaben herangezogen oder sie werden künftig einmal,
allerdings in einem noch unbestimmten Zeitpunkt, an die Berechtigten
verteilt. Wir können uns daher an dieser Stelle darauf beschränken,
die sogenannten Aktiendividenden, also den an die Aktionäre verteilten
Gewinn, zur Darstellung zu bringen, wobei wir mit Rücksicht auf das
vorhandene Material wiederum nur die deutschen Gesellschaften in Be
tracht ziehen können.
1905
1906
1907
1908
1909
Die Gewinne betrugen
Mk.
.... 11 320996
.... 9542663
.... 11 424872
.... 12038001
. . . . 13 203 031
Summe 57 529 563
in Prozent der
PrLmieneinnahme
6,1
4,9
5.8
5.9
6,2
Durchschnitt 11 505 912 5,8
Diese Gewinne erscheinen als sehr mäßig, besonders wenn man be
rücksichtigt, daß nahezu 80 % der Beträge aus den Kapitalerträgnissen
der Gesellschaften, also nicht aus dem laufenden Betriebe stammen. 3"*
übrigen dürfte die Anschauung nicht zutreffen, als sei der Gewinn des
Versicherers gleichbedeutend mit einer Schädigung des Versicherungs
nehmers. Solche Ansichten würden in ihrem Endergebnis zu der Meinung
mittelalterlicher Philosophen führen, der Handel sei ein Übel, weil kein
Gewinn ohne Schädigung des Vertragsgegners niöglich sei. Tatsächlich
würde nur dann eine wirtschaftliche Schädigung der Versicherungsnehmer
vorliegen, wenn sic bei Ausschaltung der Gewinnmöglichkeit die gleiche
Leistung um den Betrag des Gewinnes billiger erzielen könnten. Ab
gesehen davon, daß hierfür mindestens kein Beweis erbracht ist, kann
auf Grund allgemeiner Erfahrungen eher das Gegenteil als erwiese"
erachtet werden. Denn da die Aussicht auf Gewinn immer noch der beste