Full text: Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

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Dr. M. J. Bonn. 
nötigen Mittel entziehen und weder die Forterhebung alter Steuern 
noch die Einführung neuer Steuern verhindern, noch die Vornahme 
von Ausgaben unmöglich machen. Selbst wenn er ausschließlich aus 
gewählten Vertretern des beherrschten Volkes bestünde, läge doch 
die Macht bei den landesfremden Herrschern. So ist die Verwaltung 
Indiens trotz aller neuzeitlichen Veränderungen im wesentlichen auf 
dem Prinzip der «Beherrschung», nicht auf dem der Selbstverwaltung 
aufgebaut. Dieses System findet sich in den mannigfachsten Ab 
stufungen in allen Gebieten, die als «Kronkolonien» bezeichnet wer 
den; mit dem Unterschied jedoch, daß die Verantwortung für diese 
Kolonien dem Staatssekretär für die Kolonien, nicht dem für Indien 
obliegt. 
In allen «Kronkolonien» steht an der Spitze der kolonialen Ver 
waltung ein Gouverneur; ihm zur Seite ein die Exekutive bildender 
Staatsrat. Die Gouverneure und die Mitglieder des Staatsrates — 
sie stellen das Ministerium des Gouverneurs dar —, sind dem Staats 
sekretär für die Kolonien, nicht den Bewohnern der Kolonien bzw. 
ihren Vertretern verantwortlich; ihre Ernennung erfolgt vorbehalt 
lich der Zustimmung des Staatssekretärs. Es regiert nicht die Kolo 
nie, sondern die durch den Staatssekretär vertretene Krone, daher 
diese Kolonien den Namen .«Kronkolonien» tragen. Mit Ausnahme 
der obenerwähnten Tochtervölker sind alle britischen Kolonien als 
Kronkolonien zu betrachten. Dabei ist allerdings zu beachten, daß 
viele Eingeborenenstaaten, wie z. B. Südnigerien, oder auch zahlreiche 
indische Vasallenstaaten, den Charakter eines eingeborenen Staats 
wesens nicht völlig abgestreift haben. Sie gelten daher zurzeit nur 
als «Protektorate», d. h. als Gebiete, die zwar unter britischem 
Schutze stehen, in deren innere Verwaltung aber die britische Regie 
rung möglichst wenig eingreift. Es werden im wesentlichen nur ihre 
auswärtigen Beziehungen kontrolliert, während sie im Innern ein weit 
gehendes Maß von Selbständigkeit besitzen können. Sie ähneln daher 
in formaler Beziehung den Kolonien mit Selbstregierung, die heute 
nur noch in ihren auswärtigen Beziehungen abhängig sind. Es be 
steht aber der große Unterschied, daß diese Kolonien als Kron 
kolonien begonnen haben und sich allmählich zu «Nationen» ent 
wickeln, während die Protektorate den umgekehrten Weg ein- 
schlagen und allmählich zu Kronkolonien werden dürften. 
Die einzelnen Kronkolonien weisen untereinander die mannigfach
	        
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