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Dr. M. J. Bonn.
nötigen Mittel entziehen und weder die Forterhebung alter Steuern
noch die Einführung neuer Steuern verhindern, noch die Vornahme
von Ausgaben unmöglich machen. Selbst wenn er ausschließlich aus
gewählten Vertretern des beherrschten Volkes bestünde, läge doch
die Macht bei den landesfremden Herrschern. So ist die Verwaltung
Indiens trotz aller neuzeitlichen Veränderungen im wesentlichen auf
dem Prinzip der «Beherrschung», nicht auf dem der Selbstverwaltung
aufgebaut. Dieses System findet sich in den mannigfachsten Ab
stufungen in allen Gebieten, die als «Kronkolonien» bezeichnet wer
den; mit dem Unterschied jedoch, daß die Verantwortung für diese
Kolonien dem Staatssekretär für die Kolonien, nicht dem für Indien
obliegt.
In allen «Kronkolonien» steht an der Spitze der kolonialen Ver
waltung ein Gouverneur; ihm zur Seite ein die Exekutive bildender
Staatsrat. Die Gouverneure und die Mitglieder des Staatsrates —
sie stellen das Ministerium des Gouverneurs dar —, sind dem Staats
sekretär für die Kolonien, nicht den Bewohnern der Kolonien bzw.
ihren Vertretern verantwortlich; ihre Ernennung erfolgt vorbehalt
lich der Zustimmung des Staatssekretärs. Es regiert nicht die Kolo
nie, sondern die durch den Staatssekretär vertretene Krone, daher
diese Kolonien den Namen .«Kronkolonien» tragen. Mit Ausnahme
der obenerwähnten Tochtervölker sind alle britischen Kolonien als
Kronkolonien zu betrachten. Dabei ist allerdings zu beachten, daß
viele Eingeborenenstaaten, wie z. B. Südnigerien, oder auch zahlreiche
indische Vasallenstaaten, den Charakter eines eingeborenen Staats
wesens nicht völlig abgestreift haben. Sie gelten daher zurzeit nur
als «Protektorate», d. h. als Gebiete, die zwar unter britischem
Schutze stehen, in deren innere Verwaltung aber die britische Regie
rung möglichst wenig eingreift. Es werden im wesentlichen nur ihre
auswärtigen Beziehungen kontrolliert, während sie im Innern ein weit
gehendes Maß von Selbständigkeit besitzen können. Sie ähneln daher
in formaler Beziehung den Kolonien mit Selbstregierung, die heute
nur noch in ihren auswärtigen Beziehungen abhängig sind. Es be
steht aber der große Unterschied, daß diese Kolonien als Kron
kolonien begonnen haben und sich allmählich zu «Nationen» ent
wickeln, während die Protektorate den umgekehrten Weg ein-
schlagen und allmählich zu Kronkolonien werden dürften.
Die einzelnen Kronkolonien weisen untereinander die mannigfach