Full text: Die Einrichtungen der preußischen Landkreise auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft

ausscheiden. Ebenso soll -das Gebiet der Preisprüfung und 
Handelserlaubnis-Erteilung nicht in den Bereich der Betrachtung 
gezogen werden. Es mag endlich nicht überflüssig sein, zu betonen, 
daß die Behandlung einen rein 'darstellenden Charakter haben soll. 
Kritische Stellungnahme zu den Fragen der Kriegswirtschaft ist 
nicht beabsichtigt. 
I. Übersicht über die Aufgaben der Landkreise auf dem Gebiete 
der Kriegswirtschaft im allgemeinen. 
Man könnte versucht sein, die Betätigung der Kreisvcrwal- 
tungen auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft deswegen geringer 
einzuschätzen, weil die Hauptschwierigkciten der Versorgung sich 
gerade in den kreisfreien Großstädten herausgebildet hätten. Die 
Versorgungsnöte der großen städtischen Menschenanhäufungen und 
die schwierigen Aufgaben der dortigen Kommunalverwaltungen 
wird niemand verkennen. Es verdient aber gleich an dieser Stelle 
die nicht überall genügend bekannte Tatsache hervorgehoben zu 
werden, daß es eine beträchtliche Anzahl von Land- 
kreisen gibt, die dank ihrer industriellen Entwicklung ebenso 
ausgesprochene Bedarfsbezirke ohne irgendwie er 
hebliche Eigenerzeugung sind wie jede Großstadt. Die Schwierig 
keiten, denen sich derartige Kreisverwaltungen gegenübersehen, 
sind sogar in gewisser Weise größer als in den Großstadt-Verwal 
tungen, weil ihnen nicht der zahlreiche, wohlgeschulte und überaus 
mannigfaltige Beamtenstab zur Verfügung steht, über den eine 
Großstadt verfügt, und weil die Möglichkeiten, geschäftsgewandte 
Kräfte berufsmäßig oder ehrenamtlich in den Dienst der Kriegs 
wirtschaft zu ziehen, in der Stadt naturgemäß, größer sind als 
im Landkreise. Auch die größere Ausdehnung des Verwaltungs 
gebietes und die Verstreutheit der Bewohnerschaft fallen in den 
Landkreisen ins Gewicht. In Rheinland und Westfalen gewährt 
den Kreisen der Unterbau der Bürgermeistereien und Ämter eine 
starke Entlastung, in den übrigen Provinzen fehlt diese Er 
leichterung. 
Neben den reinen Bedarfskreisen steht .dann eine überaus 
große Anzahl von Kreisen, die g e m i s ch t e Verhältnisse 
aufweisen, die also neben erzeugender landwirtschaftlicher Be 
völkerung erhebliche Bestandteile städtischer oder industrieller Ein 
wohnerschaft ausweisen. Hier muß sich die Tätigkeit der Kreis- 
verwaltungen sowohl auf die Erfassung wie auf die Versorgung 
und Verteilung erstrecken.
	        
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