Full text : Die Einrichtungen der preußischen Landkreise auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft

ausscheiden.  Ebenso  soll  -das  Gebiet  der  Preisprüfung  und
Handelserlaubnis-Erteilung  nicht  in  den  Bereich  der  Betrachtung
gezogen  werden.  Es  mag  endlich  nicht  überflüssig  sein,  zu  betonen,
daß  die  Behandlung  einen  rein  'darstellenden  Charakter  haben  soll.
Kritische  Stellungnahme  zu  den  Fragen  der  Kriegswirtschaft  ist
nicht  beabsichtigt.
I.  Übersicht  über  die  Aufgaben  der  Landkreise  auf  dem  Gebiete
der  Kriegswirtschaft  im  allgemeinen.
Man  könnte  versucht  sein,  die  Betätigung  der  Kreisvcrwaltungen
  auf  dem  Gebiete  der  Kriegswirtschaft  deswegen  geringer
einzuschätzen,  weil  die  Hauptschwierigkciten  der  Versorgung  sich
gerade  in  den  kreisfreien  Großstädten  herausgebildet  hätten.  Die
Versorgungsnöte  der  großen  städtischen  Menschenanhäufungen  und
die  schwierigen  Aufgaben  der  dortigen  Kommunalverwaltungen
wird  niemand  verkennen.  Es  verdient  aber  gleich  an  dieser  Stelle
die  nicht  überall  genügend  bekannte  Tatsache  hervorgehoben  zu
werden,  daß  es  eine  beträchtliche  Anzahl  von  Landkreisen
  gibt,  die  dank  ihrer  industriellen  Entwicklung  ebenso
ausgesprochene  Bedarfsbezirke  ohne  irgendwie  erhebliche ­
  Eigenerzeugung  sind  wie  jede  Großstadt.  Die  Schwierigkeiten, ­
  denen  sich  derartige  Kreisverwaltungen  gegenübersehen,
sind  sogar  in  gewisser  Weise  größer  als  in  den  Großstadt-Verwaltungen, ­
  weil  ihnen  nicht  der  zahlreiche,  wohlgeschulte  und  überaus
mannigfaltige  Beamtenstab  zur  Verfügung  steht,  über  den  eine
Großstadt  verfügt,  und  weil  die  Möglichkeiten,  geschäftsgewandte
Kräfte  berufsmäßig  oder  ehrenamtlich  in  den  Dienst  der  Kriegswirtschaft ­
  zu  ziehen,  in  der  Stadt  naturgemäß,  größer  sind  als
im  Landkreise.  Auch  die  größere  Ausdehnung  des  Verwaltungsgebietes ­
  und  die  Verstreutheit  der  Bewohnerschaft  fallen  in  den
Landkreisen  ins  Gewicht.  In  Rheinland  und  Westfalen  gewährt
den  Kreisen  der  Unterbau  der  Bürgermeistereien  und  Ämter  eine
starke  Entlastung,  in  den  übrigen  Provinzen  fehlt  diese  Erleichterung. ­

Neben  den  reinen  Bedarfskreisen  steht  .dann  eine  überaus
große  Anzahl  von  Kreisen,  die  g  e  m  i  s  ch  t  e  Verhältnisse
aufweisen,  die  also  neben  erzeugender  landwirtschaftlicher  Bevölkerung ­
  erhebliche  Bestandteile  städtischer  oder  industrieller  Einwohnerschaft ­
  ausweisen.  Hier  muß  sich  die  Tätigkeit  der  Kreisverwaltungen
  sowohl  auf  die  Erfassung  wie  auf  die  Versorgung
und  Verteilung  erstrecken.
            
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