ausscheiden. Ebenso soll -das Gebiet der Preisprüfung und
Handelserlaubnis-Erteilung nicht in den Bereich der Betrachtung
gezogen werden. Es mag endlich nicht überflüssig sein, zu betonen,
daß die Behandlung einen rein 'darstellenden Charakter haben soll.
Kritische Stellungnahme zu den Fragen der Kriegswirtschaft ist
nicht beabsichtigt.
I. Übersicht über die Aufgaben der Landkreise auf dem Gebiete
der Kriegswirtschaft im allgemeinen.
Man könnte versucht sein, die Betätigung der Kreisvcrwaltungen
auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft deswegen geringer
einzuschätzen, weil die Hauptschwierigkciten der Versorgung sich
gerade in den kreisfreien Großstädten herausgebildet hätten. Die
Versorgungsnöte der großen städtischen Menschenanhäufungen und
die schwierigen Aufgaben der dortigen Kommunalverwaltungen
wird niemand verkennen. Es verdient aber gleich an dieser Stelle
die nicht überall genügend bekannte Tatsache hervorgehoben zu
werden, daß es eine beträchtliche Anzahl von Landkreisen
gibt, die dank ihrer industriellen Entwicklung ebenso
ausgesprochene Bedarfsbezirke ohne irgendwie erhebliche
Eigenerzeugung sind wie jede Großstadt. Die Schwierigkeiten,
denen sich derartige Kreisverwaltungen gegenübersehen,
sind sogar in gewisser Weise größer als in den Großstadt-Verwaltungen,
weil ihnen nicht der zahlreiche, wohlgeschulte und überaus
mannigfaltige Beamtenstab zur Verfügung steht, über den eine
Großstadt verfügt, und weil die Möglichkeiten, geschäftsgewandte
Kräfte berufsmäßig oder ehrenamtlich in den Dienst der Kriegswirtschaft
zu ziehen, in der Stadt naturgemäß, größer sind als
im Landkreise. Auch die größere Ausdehnung des Verwaltungsgebietes
und die Verstreutheit der Bewohnerschaft fallen in den
Landkreisen ins Gewicht. In Rheinland und Westfalen gewährt
den Kreisen der Unterbau der Bürgermeistereien und Ämter eine
starke Entlastung, in den übrigen Provinzen fehlt diese Erleichterung.
Neben den reinen Bedarfskreisen steht .dann eine überaus
große Anzahl von Kreisen, die g e m i s ch t e Verhältnisse
aufweisen, die also neben erzeugender landwirtschaftlicher Bevölkerung
erhebliche Bestandteile städtischer oder industrieller Einwohnerschaft
ausweisen. Hier muß sich die Tätigkeit der Kreisverwaltungen
sowohl auf die Erfassung wie auf die Versorgung
und Verteilung erstrecken.