Full text : Das Gemüse in der Kriegswirtschaft

Konserven  «der  Ernte  1917  veröffentlicht  und  die  Verteilung  a  n
die  Verbraucher  vorgenommen  worden.
Durch  die  Verordnung  vom  23.  Januar  1918  (RGBl.  S.  46)
ist  gegen  den  bisherigen  Zustand  insofern  noch  eine  Änderung  eingetreten, ­
  als  nunmehr  auch  die  konservierten  Gurken
aller  Art  in  eine  Bewirtschaftung  genommen  werden  sollen.  Da
diese  Industrie  von  jeher  eng  mit  der  Sauerkrauteinlcgerei  verknüpft ­
  gewesen  ist,  soll  die  Regelung  im  Zusammenhange  mit  der
Sauerkraut-Bewirtschaftung  vorgenommen  werden.  Sie  ist  daher
nicht  der  Gemüsekonserven-Kriegsgesellschast  in  Braunschweig,
sondern  der  Geschäftsabteilung  der  Reichsstelle  für  Gemüse  und
Obst  als  Rechtsnachfolgerin  der  Kriegsgcsellschast  für  Sauerkraut
übertragen  worden  (vgl.  88  2  und  6  der  Verordnung  vom
23.  Januar  1918).

VI.  Die  Regelung  der  Ein-  und  Durchfuhr.
Schon  in  Abschnitt  II  2  dieser  Darstellung  (S.  13  ff.)  habe
ich  ausgeführt,  daß  Deutschland  im  Frieden  einen  beträchtlichen
Einfuhrüberschuß  an  Gemüse  gehabt  hat.  In  der  ersten  Kricgszeit
  konnten  die  Einfuhren  aus  den  neutralen  und  verbündeten
Ländern  ohne  besondere  Maßnahmen  auf  üblicher  Höhe  gehalten
werden,  sehr  bald  jedoch  entwickelten  sich  im  In-  und  Auslande
unerquickliche  Verhältnisse,  die  eine  ernste  Gefahr  für
die  Gemüseversorgung  aus  dem  Auslande  bedeuteten*.  Ein  wilder
Wettbewerb  aller  möglichen  Händler,  besonders  auch  solcher,  die
sich  im  Frieden  niemals  mit  der  Einfuhr  von  Gemüse  befaßt
hatten,  bewirkte,  daß  die  Preise  auf  unangemessene  Höhe  hinaufgetrieben ­
  wurden  und  viel  Ware  eingeführt  wurde,  deren  Güte
sehr  zu  wünschen  übrig  ließ.  Die  verbündeten  und  neutralen
Länder  konnten  auch  von  ihrem  Standpunkt  aus  diesem  Treiben
nicht  ruhig  zusehen,  denn  die  allgemeine  Preistreiberei  verteuerte
auch  die  Waren,  die  sie  zur  Versorgung  ihrer  eigenen  Bevölkerung
brauchten,  ja  teilweise  wurde  diese  Versorgung  durch  übermäßiges
Abfließen  von  Ware  ins  Ausland  gefährdet.  Diese  Länder  drohten
daher  mit  Ausfuhrbeschränkungen  und  Ausfuhrverboten,  wenn
nicht  der  Einfuhrhandel  in  Deutschland  in  geregelte  Bahnen  gelenkt ­
  würde.
Die  Beschränkungen  der  Ausfuhr  aller  möglichen  Erzeugnisse
hatten  anderseits  eine  Knappheit  an  ausländischen  Zahlungs-*

  Vgl.  darüber  Heft  28  der  „Beiträge  zur  Kriegswirtschats"  ©.  34.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.