Full text: Nationale Bodenreform

er Staatssekretär des Reichsjustizamtes Dr. Bosse 
) hatte sich mir gegenüber bereit erklärt, nach Prüfung 
unserer Denkschrift eine Deputation von Bauhandwerkern 
zu empfangen, zu deren Wahl in der nächsten Zeit vom 
Bundesvorstand eine Bauhandwerkerversammlung ein- 
berufen werden sfollte. 
Inzwischen war eine neue Frage von Bedeutung auf- 
getaucht. Der Landrat des Berlin benachbarten Kreises 
Teltow Herr St u b e nr a u << hatte sich infolge der Miß- 
stände, die durch die Ausdehnung der Berlinischen Bau- 
urdônung auf sämtliche Vororte Berlins zutage getreten 
waren, zu einem scharfem eingreifen in diesse Verhält- 
nisse entschlossen. Er hatte am 15. Dezember 1891 eine 
Bauordnung erlassen, durch die dem übergreifen der in 
Berlin zugelassenen engen Bebauung auf die Vororte 
Einhalt geboten werden sollte. Die Bebauung wurde in 
den Vororten auf ein drittel der Grunöfläche herabgesetzt. 
Die Häuser durften nur noch drei Gesschosse erhalten. Für 
gewisse Bezirke wurde die Bebauung mit freistehenden 
Einzelhäusern vorgeschrieben. 
An der Börse gab es schlimme Tage. Die Aktien der 
Terrain Gesellschaften sanken gewaltig im Kurse. Der 
Terrainspekulanten und ihrer einflußreichen Hintermän- 
ner bemächtigte sich eine große Erregung. Die bürger- 
lichen Zeitungen nahmen durchweg Partei gegen den 
Landrat. Man konnte, wenn man sich auf die Zeitungen 
verlassen wollte, beinahe annehmen, daß Berlin nur noch 
von Terrainsspekulanten oder solchen, die es werden woll- 
ten, bewohnt sei. 
Ich hielt es für dringend geboten, gegen dieses trei- 
ben Stellung zu nehmen und die Behörden bei ihrem 
Vorhaben zu unterstützen. Eine von mir an die Zeitun- 
gen verschickte Mitteilung, daß der Bund für Bodenbe- 
sitzreform zum 4. Januar 1892 eine öffentliche Versamm- 
lung einberufen habe, um f ü r die Teltower Bauordnung 
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