er Staatssekretär des Reichsjustizamtes Dr. Bosse
) hatte sich mir gegenüber bereit erklärt, nach Prüfung
unserer Denkschrift eine Deputation von Bauhandwerkern
zu empfangen, zu deren Wahl in der nächsten Zeit vom
Bundesvorstand eine Bauhandwerkerversammlung ein-
berufen werden sfollte.
Inzwischen war eine neue Frage von Bedeutung auf-
getaucht. Der Landrat des Berlin benachbarten Kreises
Teltow Herr St u b e nr a u << hatte sich infolge der Miß-
stände, die durch die Ausdehnung der Berlinischen Bau-
urdônung auf sämtliche Vororte Berlins zutage getreten
waren, zu einem scharfem eingreifen in diesse Verhält-
nisse entschlossen. Er hatte am 15. Dezember 1891 eine
Bauordnung erlassen, durch die dem übergreifen der in
Berlin zugelassenen engen Bebauung auf die Vororte
Einhalt geboten werden sollte. Die Bebauung wurde in
den Vororten auf ein drittel der Grunöfläche herabgesetzt.
Die Häuser durften nur noch drei Gesschosse erhalten. Für
gewisse Bezirke wurde die Bebauung mit freistehenden
Einzelhäusern vorgeschrieben.
An der Börse gab es schlimme Tage. Die Aktien der
Terrain Gesellschaften sanken gewaltig im Kurse. Der
Terrainspekulanten und ihrer einflußreichen Hintermän-
ner bemächtigte sich eine große Erregung. Die bürger-
lichen Zeitungen nahmen durchweg Partei gegen den
Landrat. Man konnte, wenn man sich auf die Zeitungen
verlassen wollte, beinahe annehmen, daß Berlin nur noch
von Terrainsspekulanten oder solchen, die es werden woll-
ten, bewohnt sei.
Ich hielt es für dringend geboten, gegen dieses trei-
ben Stellung zu nehmen und die Behörden bei ihrem
Vorhaben zu unterstützen. Eine von mir an die Zeitun-
gen verschickte Mitteilung, daß der Bund für Bodenbe-
sitzreform zum 4. Januar 1892 eine öffentliche Versamm-
lung einberufen habe, um f ü r die Teltower Bauordnung
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