geb. in London 1772, sei dann ein neues Element in die
Theorie der Bodenrente gebracht worden (S. 300). Nach
ihm habe die Bodenrente ihren wahren Grund lediglich
in der verschied enen Qualität des vorhan
d enen Bodens. Wäre die Qualität gleich, so
gäbe es keine Bodenrente. Diese sei nur die D i ff e r e n z
in den Produkten zweier gleich großer und gleich bearbeiteter
Grundstücke, soweit diese Differenz durch die ursprüngliche
und jeder Bearbeitung vorausgehende Qualität
des Bodens bedingt werde (S. 303). Auch der mindest
rentable Boden müsse das Anlagekapital verzinsen
und den Arbeitlohn aufbringen, weil er sonst nicht bebaut
würde. Der überschuß, den der bessere Boden aufbringt,
ist die „Bodenrente“ im Ricardoschem Sinne (S.
805). Wolle man den Ausdruck „Bodenrente“ durch einen
zutreffenderen ersetzen, so schlägt Lange den Ausdruck
„Prioritätrent e“ vor (S. 307).
Lange meint, daß der Besitzer eines Objektes unter
gewissen Verhältnissen, durch die bloße Tatsache seines
Besitzes am Arbeitertrage anderer Personen partizipiere
(S. 303). In den Beispielen, die die Wirkungen seiner
„Rrioritätrente“ dartun sollen, hat er gesagt, daß in einem
Lande mit geschlossener Wirtschaft, in dem der fruchtbare
Boden ganz in den Händen bestimmter Besitzer sei, die
Grundbesitzer ein M o n o p o l hätten. Wenn auch die
Konkurrenz der Grundbesitzer den höchst möglichen Grad
erreicht habe, so werde doch die Konkurrenz der Brotsuchenden
noch größer sein:
„Der Wert des Bodens wird demgemäß in einem solchem
Lande erhöht, nicht durch die auf den Boden
verwendete Arbeit, sondern durch diejenige Arbeit,
welche der nicht bhesit ende Teilt der Yevölkerung
. über das üguivalent hinaus
le i sten mu ß, um überhaupt Anteil an den Produkten des
Landes zu erhalten." (S. 314.)
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