Full text : Leistung und Wert

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wiegend aus den Eingängen bestritt. Des Unternehmers Aufgabe
war es, für das erforderliche Geld zu sorgen, das Kapital des Unternehmens,
 den Grundstock zu stellen, aus dem die Entgeltleistungen
aus Werbungsgeschäften soweit zu bestreiten waren, als nicht der
Eingang aus Verwertungsgeschäften dazu dienen konnte.
Wir sehen, daß die Höhe des Kapitals unbestimmt sein kann,
wir wollen es daher allgemein K nennen. Der Unternehmer gab K
in Zahlungswerten, was die Grundbuchung veranlaßte:
Unternehmer (Kapitalkonto) . . . ni Haben
Firma N Rn Soll
Bareinlag2 * * OK
wodurch das Teilkonto der Firma, Engeltleistungen, den ersten,
einen Sollposten, empfing. K ist Entgeltleistung in dem Sinne, als es
das Unternehmen in den Stand setzen soll, Entgeltleistungen zu bewirken.

Soll Firma (Entgeltleistungen) Haben
Unternehmereinlage K | Aus Werbungsgeschäiten M. 560.000
| Aus Verwertungsgeschäften M. 510.000
Nun erinnern wir uns, daß wir auf dem Teilkonto „Zweckleistungen“
M. 100.000 der neuen Rechnungsperiode zu überliefernde Handelswerte
 ausgesondert haben. Dies muß notwendigerweise auch auf
dem Teilkonto „Entgeltleistungen‘“ zur Geltung kommen, denn
haben wir mit der Aussonderung der Handelswerte diese als in den
Abschlußzeitraum nicht angeschafft betrachtet, so müssen folgerichtig
 die M. 100.000 auch als nicht in diesem geleistet angesehen
werden. Daher sind die M. 100.000 auf die Sollseite zu setzen.
Soll Firma (Entgeltleistungen) Haben
Unternehmereinlage K Aus Werbungsgeschäften M. 560.000
Aus Verwertungsgesch. M. 510.000
ı Werbungswert des Be-|
 standes an Handelswerten 100.000 '
Nunmehr ergibt das Konto der Entgeltleistungen, wenn wir K, als
sei es zurückgezahlt, in das Haben einstellen, als Saldo den Reinertrag
 von M. 50.000, durch deren Erhebung das Konto beglichen
wird.
Es sind nun aber bei der Ausdehnung, die das Kreditwesen im
kaufmännischen Verkehr gewonnen hat, zur Zeit der Ertragsermittlung
 noch zahlreiche Entgeltleistungen nicht vollzogen; teils hat die
Firma noch solche zu erfüllen, teils hat sie Anspruch auf Entgeltleistung.
 Wir müssen daher bei der Ertragsermittelung zur Unterstellung
 von Entgeltleistungen greifen. Nehmen wir an, die Firma
habe aus den M. 560.000 Werbungsgeschäften noch M. 60.000 zu
zahlen, aus den M. 510.000 Verwertungsgeschäften noch M. 70.000
zu erhalten, so ergibt sich für das Konto der Entgeltleistungen die
folgende Form:
            
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