.- III. Zwischen Schulpflicht und Bürgerpflicht
in seiner männlichen Erscheinungsform + am festesten und dauer-
haftesten verband. Wie stark diese Bindung war, dafür haben die
vier Jahre des Weltkrieges ein unvergängliches Zeugnis abgelegt.
Denn was uns immer wieder mit neuem Staunen erfüllen sollte,
das ist nicht die Tatsache, daß wir den Krieg gegen eine vielfache
Übermacht schließlich verloren haben, sondern die andere Tatsache,
daß die deutschen Heere den Widerstand mehr als vier Jahre lang
durchhalten und den Feind von den Landesgrenzen fernhalten konn-
ten. Daß wir den Krieg verloren haben, schmälert nicht den
deutschen Waffenruhm, nur wie wir ihn schließlich verloren haben,
das allerdings ist für uns, gemessen an dem Widerstand der vier
Jahre, beschämend.
Und das „,,wie‘“’ hängt doch sehr eng zusammen mit dem Um-
stande, daß der alte Staat, in seinem Selbstbewußtsein, die Bindung
des Ichs durch die allgemeine Wehrpflicht für vollkommen aus-
reichend hielt und daß er, in vier Jahrzehnten seines Bestehens,
nichts unternommen hat, die Schule dem Partikularismus zu
nehmen und auch sie umzuformen zu einer Pflegstätte der Bindung
des Ichs an das Reich. Denn während der vier Jahre, die das
deutsche Feldheer in Feindesland stand, blieb in der Heimat nur der
Teil der staatsbürgerlichen Erziehung wirksam, der auf dem Er-
lebnis der Schulbank beruhte, und der wirkte nicht bindend im
Sinne des einen und unteilbaren Reiches, sondern trennend im
Sinne des dynastischen, des wirtschaftlichen, des gesellschaftlichen
Partikularismus. Den senkrechten und wagerechten Scheidewänden,
die diese verschiedenen Arten des Partikularismus durch das deutsche
Volk gelegt haben, war ja die Vielgestaltigkeit der deutschen Schule
nur zu willig angepaßt! Die Schule erzog das Ich nicht zum
Reichsbürger, sondern, je nachdem, zum Preußen, Bayern, Sachsen.
Und ehe die Schule das werdende Ich mit den Pflichten gegen den
einen Staat der Deutschen vertraut gemacht hatte, lehrte sie es
die Vorrechte kennen, die mit der Zugehörigkeit zu bestimmten
wirtschaftlich-geselligen Kreisen verknüpft sind. Gab es doch einmal
eine Zeit, wo das Wesen der Schule bestimmt zu sein schien durch
die „Berechtigungen“", die sie verlieh! Wie diese „Berechtigungen“
auch in der, auf die Schule folgenden Erziehung zur Wehrhaftigkeit
ihre Rolle spielten, ist wohl noch nicht vergessen.
1.2