Full text: Das Ich und der Staat

.- III. Zwischen Schulpflicht und Bürgerpflicht 
in seiner männlichen Erscheinungsform + am festesten und dauer- 
haftesten verband. Wie stark diese Bindung war, dafür haben die 
vier Jahre des Weltkrieges ein unvergängliches Zeugnis abgelegt. 
Denn was uns immer wieder mit neuem Staunen erfüllen sollte, 
das ist nicht die Tatsache, daß wir den Krieg gegen eine vielfache 
Übermacht schließlich verloren haben, sondern die andere Tatsache, 
daß die deutschen Heere den Widerstand mehr als vier Jahre lang 
durchhalten und den Feind von den Landesgrenzen fernhalten konn- 
ten. Daß wir den Krieg verloren haben, schmälert nicht den 
deutschen Waffenruhm, nur wie wir ihn schließlich verloren haben, 
das allerdings ist für uns, gemessen an dem Widerstand der vier 
Jahre, beschämend. 
Und das „,,wie‘“’ hängt doch sehr eng zusammen mit dem Um- 
stande, daß der alte Staat, in seinem Selbstbewußtsein, die Bindung 
des Ichs durch die allgemeine Wehrpflicht für vollkommen aus- 
reichend hielt und daß er, in vier Jahrzehnten seines Bestehens, 
nichts unternommen hat, die Schule dem Partikularismus zu 
nehmen und auch sie umzuformen zu einer Pflegstätte der Bindung 
des Ichs an das Reich. Denn während der vier Jahre, die das 
deutsche Feldheer in Feindesland stand, blieb in der Heimat nur der 
Teil der staatsbürgerlichen Erziehung wirksam, der auf dem Er- 
lebnis der Schulbank beruhte, und der wirkte nicht bindend im 
Sinne des einen und unteilbaren Reiches, sondern trennend im 
Sinne des dynastischen, des wirtschaftlichen, des gesellschaftlichen 
Partikularismus. Den senkrechten und wagerechten Scheidewänden, 
die diese verschiedenen Arten des Partikularismus durch das deutsche 
Volk gelegt haben, war ja die Vielgestaltigkeit der deutschen Schule 
nur zu willig angepaßt! Die Schule erzog das Ich nicht zum 
Reichsbürger, sondern, je nachdem, zum Preußen, Bayern, Sachsen. 
Und ehe die Schule das werdende Ich mit den Pflichten gegen den 
einen Staat der Deutschen vertraut gemacht hatte, lehrte sie es 
die Vorrechte kennen, die mit der Zugehörigkeit zu bestimmten 
wirtschaftlich-geselligen Kreisen verknüpft sind. Gab es doch einmal 
eine Zeit, wo das Wesen der Schule bestimmt zu sein schien durch 
die „Berechtigungen“", die sie verlieh! Wie diese „Berechtigungen“ 
auch in der, auf die Schule folgenden Erziehung zur Wehrhaftigkeit 
ihre Rolle spielten, ist wohl noch nicht vergessen. 
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