Full text: Die deutsche Wirtschaft

220 Oberbürgermeister Mitzlaff: 
den örtlichen Verhältnissen, hier die, dort die Betriebe, hervor- 
gewachsen aus den örtlichen Bedürfnissen: so Theater — als öffentliche 
Einrichtungen notwendig, weil, von besonders günstigen Verhältnissen 
abgesehen, die Rentabilität fehlt, deren die Privatwirtschaft bedarf; 
Häfen — als Bestandteil vorausschauender Kommunalpolitik erbaut, 
um Handel und Gewerbe zu heben, und als nicht auf unmittelbaren 
Nutzen abgestellt, sondern nur mittelbar durch Stärkung des kommu- 
nalen Wirtschaftslebens und der kommunalen Steuerkraft nutzen- 
bringend, für die Privatwirtschaft kein geeignetes Objekt, zumal im 
Stadium der ersten, auf weite Zukunft weisenden Entwicklung; kommu- 
nale Leichenbestattung — besonders verbreitet im Freistaat Sachsen, 
hervorgerufen teils durch Wahrnehmung von Mißständen im privaten 
Bestattungsgewerbe, teils entsprungen ähnlichen sozialen Gedanken 
wie die Krankenversicherung, nur statt auf beruflicher, auf kommunaler 
Grundlage, usw. 
Gelegentlich, wenn auch selten, stößt man auch auf kommunale 
Betriebe, welche die private Wirtschaft nicht ersetzen, sondern ledig- 
lich als Vorbild und Regulator für die Privatwirtschaft dienen sollen, 
vor allem, um Preisüberforderungen zu verhindern, z. B. Lebensmittel- 
geschäfte, Brotfabriken, Schuhmachereien u. dgl. 
Schon diese Aufzählung zeigt, daß die verschiedensten Gründe zur 
Errichtung eines kommunalen Betriebes führen können. Voneinander 
heben sich dabei ab die Fachgebiete, bei denen die kommunale Betäti- 
gung sich als Regelform aus der Natur der Sache ergibt, und die Fach- 
gebiete, in denen nur besondere Umstände einen kommunalen Betrieb 
rechtfertigen, Unter die letztere Gruppe fallen vor allem alle Gebiete, 
wo die Kommunalbetriebe nur als Konkurrenzbetriebe neben die meist 
absolut überwiegenden Privatbetriebe treten. Gemeinsam ist aber allen 
Fällen, daß die kommunale Betriebsführung nicht wegen des 
bloßen Sozialisierungsprinzips an sich errichtet 
werden darf, Ihre Rechtfertigung erhält sie nur durch Vorliegen 
des öffentlichen Interesses, d, h. es muß die privatwirtschaftliche 
Gestaltung im Ergebnis vom Standpunkt der Gesamtheit aus un- 
genügend sein, sei es, daß die Privatwirtschaft wegen mangelnder Ge- 
winnmöglichkeit überhaupt nicht ein bestimmtes Versorgungsgebiet in 
Angriff nimmt, sei es, daß die Privatwirtschaft wegen des ausschlag- 
gebenden Gewichts des Gewinnzweckes oder wegen Fehlens der Kon- 
kurrenz nicht die Versorgung der Gesamtheit mit lebenswichtigen Be- 
darfsgegenständen zu angemessenen Preisen gewährleistet. Immer 
muß es sich natürlich um lebenswichtigen Bedarf, nicht um Luxusgegen- 
stände handeln. Ob im einzelnen Fall hiernach die Voraussetzungen
	        
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