296 Holzhandels- und Holzverkehrspolitik.
S a p c d .. 2 —
E§ Vorkriegs-Zollazg Nach- Jetziger Zollsatz
§ Erzeugnissse der Forstwirtschaft .. für 1 de ù triegs- .. für 1 de .
s § | V rertrats- “sztizi: BW. vertrass.
S RM RM . RM . KRM RM
(74/6) Bau- oder Nutzholz, nach- | |
stehend nicht gesondert genannt:
? unbearbeitet oder lediglich in der Quer-
richtung mit der Axt oder Säge be- , 0,20 0.12 0,12 0,12
arbeitet, mit oder ohne Rinde: 1/0. § tt. 1.9
u . ; oder für | oder für |} oder für | oder für
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Vth Anmerkung zu Nr. 76. spe: | sf s*e gr. st tf t f
Anm. Unbearbeitetes oder lediglice) 1 1,20 0,75 | 0,72 | 0,72
in der Querrichtung mit der Axt oder
Säge bearbeitetes Bau- und Nuthholz
für den häuslichen oder handwerks-
mäßigen Bedarf von Bewohnern des
Grenzbezirkes, sofern es in Traglasten
eingeht oder mit Zugtieren gefahren
wird, bleibt, unter überwachung der
Verwendung und mit Beschränkung auf
10 fm in einem Kalenderjahre für
jeden Bezugsberechtigten, zollfrei.
75 In der Längsrichtung beschlagen oder
anderweit mit der Axt vorgearbeitet
oder zerkleinert; auch gerissene
Späne und in anderer Weise als für 1 dz für 1 dz für 1 dz] für 1 dz
durch Reißen hergestellte Klärspäne: 0,50 0,24 0,50 0,50
hart : .: . . oder für oder für oder für |] oder für
1 fin t !ze 1 fs 1 fh
für 1 : für 1, dz für 1 dz | für 1 de
V Sithe Anmerkung zu Nr. 76. s: ls U: ] fi. |
'6 In der Längsrichtung gesägt oder in 3 1,44 3 3
s)eter Weise vorgerichtet, nicht ge- für !; f für J ? für ! dz für ! dz ,
pes U: 53. oder für oder für oder für | oder für
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niertes) oder sonst auf chemischem
Wege behandeltes Bau- und Nutz-
holz unterliegt einem Zollzuschlage,
welcher beträgt:
im Falle der Verzollung nach
Raummgaß für 1 m. . . ,. . 2,40 | 2,40
im Falle der Verzollung nach
Gewicht für 1 dz: