„Die zunehmende V er s <h ul d u n g ist meiner Meinung
nach einer der Ha u p t k r e b s s < ä d e n, unter denen die
Landwirtschaft heute leidet. Sie ist die e in z i g e Ursache
dafür, daß die Landwirtschaft sich besonders wenig widerstandsfähig
gegen die ungünstigen Konjunkturen gezeigt hat.
Zweifellos bringt die Zollgeseßgebung den jetzt lebenden Landwirten
nicht unerhebliche Vorteile. Sicher ist, daß diese Vorteile
in gewisser Zeit, meist schon in einer Generation in Gefiall
von höheren Schulden e skomptiert ssein
werden, sodaß dann die Landwirtschaft sich wieder auf demselben
Standpunkt befinden wird, auf dem sie heute steht . . .
Ich glaube daß d ie Ent schu l d ung einer der
twichtigsten, ja vielleicht die wichtigste s0-zia
p o lit i s< e Au fg abe i st, welche der Staat gegenwärtig
zu lösen hat; denn ein gesunder möglichst zahlreicher
Grundbesitz ist das sicherste Fundament des Staates, während
ein unter Schul d kn e ch t s < a f t seufzender Grundbesitz
leicht in die Arme revolutionärer Elemente getrieben wird.
Ein schuldenfreier Grund und Boden ist aber auch sehr viel
mehr in der Lage, selbständige Besitzer zu ernähren, als ein
verschuldeter.“*)
Seit dieser programmatischen Erklärung sind viele
Jahre verflossen. Es ist aber sehr wenig geschehen, um
der zunehmenden Verschuldung beim Besitzwechsel oder
beim Erbgang Einhalt zu tun. Das preußissche Gesetz von
1906 über die Zulassung einer Verschuldunggrenze ist nur
in einzelnen Landesteilen inkraft gesetzt worden, und die
Eintragung wie ihre Löschung waren in das Belieben der
Eigentümer gestellt worden. Die meisten Besitzer haben
aber die Eintragung gescheut, weil der Kreis der Käufer
dadurch eingeengt und der Preis vermindert werden
konnten. Den Leuten hat mehr an einem günstigem Verkauf
als an einer Gesundung der Landwirtschaft gelegen.
Bessere Erfahrungen sind mit den Besitzbefestigung Gesetzen
von 1908 und 1912 gemacht worden, zu deren Durchführung
der preußische Staat beträchtliche Summen hergegeben
hat, um durch die übernahme von verschuldeten
*) Zeitschrift Bodenreform 1925 S. 275.
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