Full text : Rationelle Betriebsführung im Malerhandwerk

deren Arbeits- bzw. Rapportzetteln und Gegenzeichnung des Auftraggebers
 wird für genaue Erfassung einige Gewähr geleistet,
Ein allgemein gültiges Verhältnis zwischen produktiven und unproduktiven
 Arbeitszeiten der Gesellen kann infolge der Verschiedenheit
 der Malerbetriebe, des: Beschäftigungsgrades und -ortes nicht
aufgestellt werden, Nach den uns zur Verfügung stehenden Unterlagen
 schwankt der Anteil der unproduktiven Löhne am Gesamtlohnaufwand
 erheblich.
Bei der Mitarbeit des Meisters drängt sich die Frage auf, ob
für den Meister ein erhöhter Lohn (Meisterlohn) in Ansatz zu bringen
 ist. Ein erhöhter Lohn ist insofern berechtigt, als der
Meister durch jahrelange Erfahrung meist eine qualitativ höhere Arbeit
 zu leisten in der Lage ist; doch wird vielfach aus Konkurrenzgründen
 auf höheren Lohn Verzicht geleistet werden müssen, Die
Preisberechnungsordnung für das deutsche Malergewerbe sieht für
die produktive Arbeit des Meisters 30%, für unproduktive Tätigkeit
40% auf Gehilfenlohn vor.
Bei der Kalkulation bzw. Rechnungsstellung wäre zu überlegen,
ob der Meisterlohn für unproduktive Tätigkeit ganz in Ansatz gebracht
 werden soll oder nur in Höhe des Gesellenlohnes, Aus kalkulatorischen
 Gründen und wegen der Konkurrenz ist zweckmäßigerweise
 der Meisterlohn nur in Höhe des Gesellenlohnes einzusetzen,
während das Mehr in die Unkosten aufzunehmen ist,
Angenommen, der Meister eines kleineren Betriebes ist 800
Stunden seiner Arbeitszeit mit Nebenarbeiten bzw. unproduktiv tätig.
 Er beschäftigt 2 Gesellen und 1 Lehrling, Der Tariflohn für die
Gesellen betrage 1 RX pro Stunde, die Vergütung für den Lehrling
5 RM pro Woche. Der, Mehrlohn für den Meister betrage für produktive
 Zeit 30%, für unproduktive Zeit 40% auf Gesellenlohn, Die
Verrechnung gestaltet sich folgendermaßen:
A, Bezahlte Löhne:!
1. Meister 2000 Std., 1200 Std, & AN 1,30 1560,—
800 Std, ä RM 1.40 1120. 2680.—
2.2 Gesellen ä 2225 Std, a. AM1.— 4450,—
3, Lehrling 50 Wochen ä RM 5.— 250.—
Sa. RM 7380.—
* Stundenzahlen sind entnommen aus: Preisberechnungsordnung für das
deutsche Malergewerbe, von Martin Irl.

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