Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

458  III.  Teil.  Selbständige  sozialpolitische  Arbeit  der  Selbstverwaltungskörper  usw.

Erfahrungen  an  bestimmter  Stelle  Anderen  Anregungen  und  Vorbilder
bieten;  aber  sie  dürfen  nicht  sklavisch  nachgeahmt,  sondern  müssen  nach
Maßgabe  der  besonderen  Verhältnisse  ergänzt  und  umgestaltet  werden.
§  2.  Die  Betätigung  der  Unternehmer.  Die  unmittelbarste  Einwirkung ­
  auf  die  Lage  seiner  Arbeiter  ist  dem  Unternehmer  bei  der
Gestaltung  der  Lohnverhältnisse  nach  System,  Höhe,  Abstufung  usw.
und  der  sonstigen  Arbeitsbedingungen  innerhalb  und  außerhalb  der
Arbeitsordnung  möglich.  Wenn  in  dieser  Beziehung  alle  Unternehmer
das  Beste  täten  und  tun  könnten,  würden  erhebliche  Teile  der  sozialpolitischen ­
  Gesetzesbestimmungen  entbehrlich  sein.  Auch  bei  der  Wohnungsfrage ­
  kann  der  Unternehmer  viel  Nützliches  schaffen,  ist  aber  hier
schon  von  mancherlei  besonderen  Verhältnissen  des  Betriebsortes  abhängig. ­
  In  bezug  auf  die  Dauer  und  Sicherung  des  Arbeitsverhältnisses ­
  kann  der  Unternehmer  ebenfalls  großen  Einfluß  gewinnen,
muß  aber  zu  diesem  Zwecke  unter  Umständen  große  Opfer  auf  sich
nehmen.  Seine  finanzielle  Leistungsfähigkeit  reicht  oft  nicht  dazu  aus,
die  Opfer  zu  tragen,  und  nicht  selten  scheitert  der  beste  Wille  an  der
Ungunst  der  allgemeinen  wirtschaftlichen  Verhältnisse.  Jeder  einsichtige ­
  Unternehmer  sucht  auch  in  solchen  Fällen  die  Härten  zu  mildern,
die  daraus  für  die  Arbeiter  hervorgehen  können,  insbesondere  für  die
verheirateten  Arbeiter.  Auf  Einzelheiten  braucht  für  die  besprochenen
Betätigungsgebiete  nicht  eingegangen  zu  werden,  da  in  den  früheren
Kapiteln  bereits  das  Nötige  gesagt  ist.
Von  sonstigen  Aufgaben  und  Leistungen  der  Unternehmer  hat
vor  allem  das  Bestreben  Bedeutung,  die  Leistungen  der  reichsgesetzlichen ­
  Versicherung  namentlich  für  alte  und  invalide  Arbeiter  und  in
bezug  auf  Witwen-  und  Waisenfürsorge  zu  ergänzen  oder,  wo  eine
solche  Versicherung  nicht  besteht,  überhaupt  den  Arbeiter  gegenüber
den  Wechselfällen  des  Lebens  zu  sichern.  Das  ist,  wie  schon  erwähnt,
für  den  privaten  Unternehmer  schwieriger  als  für  Staat  und  Gemeinde.
Der  private  Unternehmer  muß,  wenn  er  wirklich  Dauerndes  schaffen
will,  in  der  Regel  besondere  Kassen  einrichten,  die  eintretenden  Falles
einzugreifen  haben.  Er  kann  durch  Zuwendungen  und  Vermächtnisse
diese  Kassen  auf  eine  feste  Basis  stellen,  durch  regelmäßige  Beiträge
ihre  Mittel  steigern,  muß  aber  auch  sehr  oft  auf  regelmäßige  Beitragsleistung ­
  der  Arbeiter  zurückgreifen.  Dazu  kommen  Einrichtungen  zur
Bewahrung  und  Belehrung  der  Kinder  der  Arbeiter,  Koch-,  Haushaltungs-,
  Nähschulen  usw.,  Mädchen-  und  Lehrlingsheime,  Alten-  und  Invalidenheime, ­
  Fabrikküchen  und  Speiseanstalten,  Speisesäle,  Wasch-  und
Badeeinrichtungen,  Arbeiterbibliotheken,  Lesezimmer  usw.
Zum  Teil  gehen  die  Unternehmer  über  den  Kreis  ihrer  eigenen
Arbeiter  hinaus;  doch  handelt  es  sich  dabei  vielfach  um  Wohltätigkeitsanstalten. ­

            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.