Object : Die Handelskammern

73

statt,  in  welcher  Jahresbericht  und  J  ahresrechnung,  sowie  etwaige
sonstige  Fragen  durch  den  Vorstand  vorgelegt  werden  und  die
Wahlen  für  den  Vorstand  stattfinden.  Dieser,  seit  der  neusten
Statutenrevision  als  „Zürcher  Handelskammer“  bezeichnet,  besteht ­
  aus  13—17  Personen,  von  denen  jährlich  ein  Dritteil  in
geheimer  Wahl  gewählt  wird.  Der  Vorstand  wählt  sich  einen
Präsidenten,  einen  Vizepräsidenten  und  einen  Quästor,  die  mit
Hilfe  eines  ständigen  Sekretariats  die  Geschäfte  führen.  Die
Handelskammer  vertritt  die  Gesellschaft  gegenüber  Behörden,
Vereinen  usw.,  insbesondere  auch  gegenüber  dem  Schweizerischen
Handels-  und  Industrie-Verein.  Sie  hat  ferner  einen  jährlichen
„Bericht  über  Handel  und  Industrie  im  Kanton  Zürich“  herauszugeben, ­
  der  viel  Beachtung  gefunden  hat.  Ihr  Bureau  hat  die
Befugnis.  Ursprungszeugnisse  auszustellen,  welche  im  Auslande
unbedingt  anerkannt  werden.
2.  Später  und  in  anderen  Formen  als  in  Zürich  kam  auch
in  Bern  wieder  eine  lokale  Interessenvertretung  zustande.  Die
Nachfolger  des  alten  Kommerzienrats  waren  in  der  ersten
Hälfte  der  1860  er  Jahre  verschwunden.  Gleichzeitig  oder
etwas  später  entstanden  aber  neue,  freie  wirtschaftliche  Vereinigungen, ­
  die  in  manchen  Punkten  die  alten  Institutionen
ersetzten.  Der  Bernische  Verein  für  Handel  und  Industrie,  welcher
sich  1860  als  kantonaler  Verband  von  acht  Handels-  und  Industrievereinen ­
  des  deutschen  Kantonteils  konstituierte,  wurde  lange  von
der  Direktion  des  Innern  als  eine  Handelskammer  betrachtet
und  zu  Gutachten  über  alle  einschlägigen  Fragen  herangezogen.
Er  leistete  Besonderes  in  der  Behandlung  von  Eisenbahn-  und
Transportfragen,  widmete  sich  auch  der  Aufgabe  einer  periodischen
Berichterstattung  über  Handel  und  Industrie.  Neben  ihm  dienten
der  Förderung  der  kantonalen  Wirtschaftsinteressen  ein  kantonaler ­
  Gewerbeverband  (1882  gegründet)  und  eine  Eeihe  anderer
wirtschaftlicher  Vereine.  Die  hierdurch  bedingte  Zersplitterung
der  Kräfte  und  das  Bestreben,  auch  durch  eine  rein  zentrale
Organisation  im  Schweizerischen  Handels-  und  Industrie-Verein
vertreten  zu  sein,  erweckte  im  Jahre  1893  das  Verlangen  nach  der
Errichtung  einer  kantonalen  Industrie-  und  Handelskammer  nach
dem  Vorbilde  anderer  Kantone  und  der  meisten  benachbarten
Länder.  Diese  kam  1897  zustande  und  begann  mit  dem  Jahre
1898  ihre  Tätigkeit.
Die  Kantonale  Bernische  Handels-  und  Gewerbekammer  ist
eine  Zusammenfassung  der  wichtigeren  wirtschaftlichen  Interessen
des  Kantons,  andererseits  aber  ein  Glied  im  Staatsorganismus.  Sie
besteht  aus  15  oder  mehr  Mitgliedern,  welch©  die  Regierung  auf
Grund  unverbindlicher  Wahlvorschläge  der  Vereine  für  eine  vierjährige ­
  Amtsdauer  wählt.  Der  geschäftsleitende  Vorstand  besteht
aus  dem  Präsidenten,  dem  Vizepräsidenten  und  einem  ständigen
Sekretär.  Erster©  werden  von  der  Kammer  erwählt  ;  letzterer

Kantonale
Bernische
Handels-  und
Gewerbekammer, ­

            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.