Full text: Theoretische Sozialökonomie

$ 84. Das ‚Freihandelssystem. { 
Wirtschaftslebens kollektive Vorteile sich erreichen lassen, die nicht 
als Einkommen der einzelnen Haushaltungen hervortreten. Wir werden 
später auf diese Frage zurückkommen. In nahem Zusammenhang mit 
dieser Frage steht die weitere Frage, ob überhaupt das Gesamtein- 
kommen der Gesellschaft ein endgültiges Maß für die gesellschaftliche 
Wohlfahrt bildet. Wenn der Staat sich andere Ziele setzt als das Herauf- 
bringen des gesellschaftlichen Einkommens auf ein Maximum, so ist es 
immer denkbar daß diese Ziele durch Eingriffe befördert werden können, 
die vom Gesichtspunkte des Maximaleinkommens nicht zu rechtfertigen 
wären. 
Adam Smith hat das selbst in einem sehr beleuchtenden Falle zu- 
gegeben. Die Navigationsakten der Merkantilisten, die die Seefahrt auf 
das eigene Land möglichst für heimische Schiffe zu monopolisieren 
suchten, müssen wohl wirtschaftlich verworfen werden, weil sie un- 
zweifelhaft den Handel beschränken und das Gesamteinkommen der 
Gesellschaft vermindern. Sie dienen aber einem ganz anderen Zweck, 
nämlich der Landesverteidigung. „Wie Verteidigung von viel größerer 
Bedeutung ist als Reichtum, so sind die Navigationsakten vielleicht die 
weisesten aller Handelsregelungen Englands‘‘. Dieser Schluß Adam 
Smiths hat prinzipielle Bedeutung. Der Staat kann nämlich neben der 
Verteidigung auch andere Ziele aufstellen, die er als wichtiger erachtet 
als die Erreichung des größtmöglichen gesellschaftlichen Einkommens. 
Wenn dies der Fall ist, können auch handelspolitische Maßnahmen zur 
Förderung dieser anderen Ziele gerechtfertigt sein. Gerade der moderne 
Staat hat den Kreis seiner Aufgaben, besonders auf dem sozialpolitischen 
Gebiete, stark erweitert, und es bleibt also eine offene Frage, inwieweit 
diese neuen Aufgaben eine Abweichung der Handelspolitik von den 
strengen Grundsätzen des Freihandels begründen könrnen. Dieser 
Frage soll im folgenden eine nähere Untersuchung gewidmet werden. 
Noch eine Bemerkung zur Bedeutung des allgemeinen Freihandels- 
programmes muß hier gemacht werden. Wenn wirklich die Erreichung 
des größtmöglichen gesellschaftlichen Einkommens bestimmend sein 
muß, und wenn infolgedessen ein Eingreifen des Staates verurteilt wird, 
so gilt dieses Urteil nicht nur gegen eine Zollschutzpolitik, sondern nach 
der ganzen Art der hier vorgeführten Beweisführung jedem Eingreifen 
des Staates, wodurch dem Kapital und überhaupt den Produktivkräften 
der Gesellschaft eine andere Verwendung gegeben wird als sie ohne 
solche Eingriffe bekommen hätten. Es gibt heutzutage Massen von 
Menschen, besonders natürlich Politiker, die sich als Freihändler aus- 
geben und die auf das schärfste jeden Zollschutz verwerfen, die aber 
gar nichts dagegen haben, daß der Staat sich in anderer Weise in das 
Wirtschaftsleben einmischt und die Verwendung des gesellschaftlichen 
Kapitals in diese oder jene Richtung beeinflußt. Solchen Anschauungen 
gegenüber ist es sehr wichtig festzustellen, was die Beweisführung der 
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