Full text : Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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die Grafschaftsräte bis Ende 1914 195499 Aeres zur Bildung kleiner Landgüter, wovon nur ein kleiner Teil
verkauft, und der weit überwiegende Rest verpachtet wurde.
Vor dem Kriege war die britische Agrarsiedlungspolitik von dem Grundsatze beherrscht, daß die
Siedlungen sich selbst bezahlt machen sollten. Der Staat bzw. die Grafschaften, denen die Durchführung
der Siedlungsgesetze oblag, gaben keinerlei Zuschüsse. Die Pacht, welche die Siedler an. die Grafschaften
zahlen mußten, war so hoch bemessen, daß sie Zins und Tilgung der Kaufsummen deckten. Dem Staat
fielen lediglich die Verwaltungskosten zur Last, die für die ganze Vorkriegszeit auf rund 200 000 £
geschätzt werden‘).
In Schottland hatte der Crofters Act vom Jahre 1886 eine Sicherung der bereits bestehenden Bauerngüter
 bewirkt. Erst 1911 kam es hier zu einem Siedlungsgesetz, dem Small Landholders Act, dessen
Durchführung nicht, wie in England, den Grafschaften, sondern dem Scottish Board of Agriculture oblag.
Über die Auswirkung dieses Gesetzes ist wenig bekannt geworden; es scheint nur geringe Erfolge gehabt
zu haben.
Durch den Krieg erhielt das landwirtschaftliche Siedlungswesen in Großbritannien eine neue Note
durch die Aufgabe, die entlassenen Kriegsteilnehmer unterzubringen, Die Initiative wurde nicht in die
Hände der Grafschaften, sondern in die der Regierung gelegt. Es wurden größere Ländereien aufgekauft,
auf denen in einem zentral gelegenen Mustergut die Kriegsteilnehmer zunächst ausgebildet werden sollten.
Um dieses Mustergut herum gruppierten sich die einzelnen Siedlungsgrundstücke. In einigen Fällen wurde
das gesamte angekaufte Gebiet als Domäne verwaltet, an deren Gewinn die dort beschäftigten Kriegsteilnehmer
 beteiligt werden sollten. Von diesem Verfahren kam man jedoch wieder ab, und so sind
schließlich alle diese Güter bis auf zwei, die in Form von Versuchsgütern bestehen blieben, parzelliert
worden.
Das erste wichtige Siedlungsgesetz der Nachkriegszeit, der Land Settlement (Facilities) Act von 1919,
machte die Durchführung der siedlungspolitischen Maßnahmen wieder den Grafschaften zur Pflicht. Im
Gegensatz zu dem Gesetz von 1907 wurde diesmal von vornherein mit einem Verlust gerechnet. Die
Regierung verpflichtete sich, bis zum 1. April 1926 die Differenz zwischen Pachtsumme und Zins des
Anlagekapitals an Stelle der Grafschaften zu tragen. Nach diesem Termin übernahmen die Grafschaften
nach erfolgter Abschätzung die Farmen auf eigene Rechnung. Die Deckung des Unterschiedes zwischen
dem ursprünglichen Anlagekapital und dem Schätzungswert hat nach dem Gesetz wiederum die Staatskasse
 zu tragen. Für diese Zwecke wurde in England und Wales ein Fonds von 20 Millionen £ bereitgestellt,
 der später durch das Sparkomitee auf 16 Millionen £ reduziert wurde, und von dem tatsächlich
15 Millionen £ in Anspruch genommen wurden. Durch diese Maßnahmen wurde erreicht, daß die Grafschaften,
 die das Siedlungsgelände zunächst aufkauften, von dem Risiko aus der Verpflichtung, die
Siedlungsparzellen zu jedem erzielbaren Pachtzins zu verpachten, durch den Staat befreit wurden.
Insgesamt wurden in England und Wales auf Grund dieses neuen Gesetzes durch die Grafschaften
250.000 Aeres neu erworben, so daß sich ihr Grundbesitz, der vor dem Kriege nahe an 200 000 Acres
heranreichte, nunmehr auf rund 450 000 Acres beläuft?). Der Kaufpreis, der vor dem Kriege 33 £ je Acre
betragen hatte, erreichte die Höhe von 42*/, £. Zu den 13 000 vor dem Kriege geschaffenen Siedlungsgütern
 kamen 17 000 neu hinzu. Der Verlust, der den Grafschaften aus der Durchführung dieses Gesetzes
entsteht, wird auf 40 £ je Farm und Jahr geschätzt, so daß die Regierung mit Zahlungen an die Grafschaften
 von rund 680 000 £ jährlich zu rechnen hat. Für die Abschätzung am 1. April 1926, über deren
endgültiges Ergebnis noch kein Material vorliegt, wurde mit einer rund 50prozentigen Abschreibung
gerechnet, so daß der Regierung auch dadurch ganz erhebliche Kosten entstehen.
Für Schottland kam es 1919 zu einem analogen Land Settlement Scotland Act, der sich wiederum vor
allem dadurch von dem englischen Parallelgesetz unterscheidet, daß nicht die Grafschaften, sondern der
‚Seottish Board of Agriculture die Durchführung des Gesetzes übernimmt. Auch hier wurde ein Fonds
für die Sonderzwecke des Gesetzes bereitgestellt, der anfangs 3,5 Millionen £ umfaßte und später auf
3 Millionen £ herabgesetzt wurde. In Schottland wurden rund 4 200 Farmer neu angesiedelt. Daß mit
diesen Maßnahmen der britischen Regierung zur Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung trotz der
erreichten Erfolge die britische Agrarfrage noch nicht gelöst ist, zeigen die vielen Reformvorschläge
unter denen die erwähnte Denkschrift des liberalen Landkomitees®) besonders hervorragt. Ihre Befürworter
 erstreben unter Führung von Lloyd George einen weitgehenden staatlichen Einfluß auf das landwirtschaftliche
 Grundeigentum, Wenngleich der Plan wenig Aussicht auf Verwirklichung hat, so zeigt
er doch, welche weitgehenden Konsequenzen die britische Agrarkrise für die Gestaltung der Staatsfinanzen
haben kann.
1) Vgl. »Die Entwicklung des Siedlungswerkes in England«, a. a. 0.
2) Diese und die folgenden Angaben sind dem socben zitierten Aufsatz entnommen.
3) The Land and the Nation, a. a. 0.

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