= 6
umfaßte, das Budget Special des Depenses Recouvrables, in welches die nach der französischen Auffassung
von Deutschland zu erstattenden Ausgaben für persönliche und sächliche Kriegsschäden verwiesen wurden.
Die Hauptposten auf der Einnahmeseite dieses Budget Special waren die Zahlungen, die in Ausführung
des Vertrages von Versailles von Deutschland vereinnahmt wurden bzw. vereinnahmt werden sollten,
und vor allem die Ressowrces Exceptionnelles, die Erträge kurzfristiger Anleihen. Die Ausgabeseite enthielt
nicht nur die einmaligen außerordentlichen Ausgaben für den Wiederaufbau, sondern auch den Zinsen-
dienst der für die Finanzierung der Wiederaufbauarbeiten aufgenommenen Schuld. Die Deckung dieser
dauernden Zinslasten durch die erwähnten kurzfristigen Anleihen, eine Fortsetzung der während des
Krieges geübten Finanzpolitik, bedeutete ein weiteres Anwachsen der Schuld.
Im Jahre 1922 wurde das Budget Extraordinaire und der bis dahin für Elsaß-Lothringen bestehende
Spezialetat mit dem Budget Ordinaire zum Budget General vereinigt. Der Regierungsentwurf des Budget
General von 1923, der Ausgaben und Einnahmen nur mit Hilfe der Emission von 3,9 Milliarden fr. Bons
der nationalen Verteidigung balancierte, sowie der Vorschlag der Regierung, den Haushaltplan von 1923
unverändert für das Rechnungsjahr 1924 zu übernehmen, begegnete in Frankreich und im Auslande der
lebhaftesten Kritik und trug, das Vertrauen in die. Finanzgesundung erschütternd, im Frühjahr 1924
mit zur Entwertung des französischen Franc bei. Um das Vertrauen zur französischen Finanzpolitik
und damit zum Franc wiederherzustellen, wurden mit Rücksicht auf das Drängen der Vereinigten Staaten
und dessen Finanzhilfe durch das Gesetz vom 22. März 1924 neue Steuern bewilligt (vgl. unten), deren
Erträge die Aufnahme der laufenden Ausgaben des Budget Special, d. h. vor allem des Schuldendienstes
der seit dem 1. Januar 1922 für den Wiederaufbau aufgenommenen Anleihen in das Budget General
gestatten sollten. Die Eingliederung dieser Ausgaben des Budget Special in das Budget General war jedoch
nur eine teilweise, und die vorgesehenen Hilfsquellen konnten ihre vollständige Deckung nicht sichern.
Mit Wirkung ab 1. Januar 1924 wurde außerhalb des Budget General die Caisse des Pensions de la Auerre
eingeführt, welche durch eine Budgetannuität, vor allem aber durch die Emission von Obligationen
finanziert werden sollte und die Kriegspensionen sowie den Zinsen- und Amortisationsdienst der für ihre
eigenen Zwecke emittierten Obligationen zu bestreiten hatte.
b. Die Entwicklung der Ausgaben,
Die französische Finanzpolitik sah nach Kriegsende neben der Minderung der speziellen Kriegsaus-
gaben ihre Hauptaufgabe in der Beseitigung der durch den Krieg hervorgerufenen Schäden, besonders
durch die Finanzierung der Wiederaufbauarbeiten. Große Anstrengungen richteten sich ferner auf den
Versuch, die Rentabilität der Staatsbetriebe. besonders der Eisenbahn und der Postverwaltung, wieder-
herzustellen.
Nach Beendigung des Krieges blieb der Staatsbedarf zunächst noch im wesentlichen auf der Höhe der
letzten Kriegszeit, und erst vom Jahre 1921 ab trat eine allmähliche Verminderung ein. Am schnellsten
gingen gegenüber den Kriegsjahren naturgemäß die Militärausgaben zurück, die 1923 auf 4,8 Milliarden fr.
(gegenüber 36 Milliarden fr. für 1918) gesunken waren. Von diesem Zeitpunkte an sind sie jedoch von
neuem gewachsen und überstiegen in den Rechnungsjahren 1924 und 1925 wieder jährlich 6 Milliarden fr.
Als Gründe für diese Steigerung werden im Inventaire (S. 24/25) das Schiflbauprogramm der Gesetze
vom 12. April 1924 und vom 13. Juli 1925, die Zurückführung an auswärtigen Plätzen detachierter
Truppen (Memel, Konstantinopel, Levante, Ruhr) sowie die Preissteigerung des Sachbedarfes verschie-
denster Art genannt. Zudem gestatteten besonders in den ersten Rechnungsjahren nach dem Kriege die
noch vorhandenen Kriegsvorräte an Bekleidungsstücken, Munition usw. eine Entlastung der Militäretats,
die sich nunmehr nach teilweisem Verbrauch der Vorräte wieder allmählich vermindern mußte.
Die Entwicklung der Ausgaben für den Service Civil wurde in den Nachkriegsjahren durch die Not-
wendigkeit bestimmt, die Gehälter den erhöhten Lebenskosten anzupassen. Auf der anderen Seite
konnten aber Ersparnisse durch den Abbau von Behörden erzielt werden, deren Aufgaben nach Friedens-
schluß hinfällig geworden waren. Allerdings machte andererseits die Durchführung der Friedensverträge
und die Umstellung auf die Friedenswirtschaft besondere Behördenorganisationen, z.B. für die fran-
zösischen Mandatsgebiete, notwendig, so daß alles in allem bis zum Jahre 1920 noch eine Steigerung der
Ausgaben für die Zivilverwaltung festzustellen ist, und erst ab 1921 eine Verminderung, besonders durch
die Einschränkung des Personalbestandes, ermöglicht wurde. Das Parlament beschloß beispielsweise
für das Jahr 1922 den Abbau von 50000, für das Jahr 1923 den Abbau von 15 000 Beamten; die
Regierung sah ihrerseits ab 1925 die Entlassung von 25 000 Militär- und Zivilbeamten vor (Inventaire
S. 22/23). ;
Besondere Aufgaben entstanden der Finanzwirtschaft durch die notwendig gewordene Neuordnung
des Verkehrswesens (Znventaire, S. 90 bis 98). Schon 1913 ergab sich für die Gesamtheit der privaten und
staatlichen Eisenbahnen ein Defizit von 7,9 Millionen fr. Während der Jahre 1914 bis 1920 stiegen sowohl
N