Die Kontrolle.
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glichen wird mit dem Sollzustand, d. h. dem Zustand, der auf Grund der gesetzten
Organisation vorhanden sein sollte. Zunächst wird so das Vorhandensein von Abweichungen
des Ist- vom Sollzustand aufgedeckt und das Ausmaß solcher Abweichungen
festgestellt. Die nächste Stufe ist, daß den Ursachen der Abweichungen
nachgegangen wird und damit die Mittel und Wege zu ihrer Behebung vorbereitet
werden. Die Tätigkeit der Kontrolle geht so über den Rahmen nur einfachen Vergleichens
meistens hinaus; denn sie hat zu prüfen, zu forschen und zu untersuchen
d. h. ihre Handhabung erfordert Sachkenntnisse und eine selbständige Denkarbeit.
Voraussetzung jeder Kontrolle ist eine genaue Festlegung des Solls und der als
zulässig anzusehenden Abweichungen, wobei die Festlegung gewöhnlich auf Grund
rechnerischer Ermittlungen oder buchmäßiger Eintragungen sowie betrieblicher
und gesetzlicher Vorschriften erfolgt.
Der Kontrolle wird gewöhnlich die Revision gegenübergestellt. Doch ist die
Begriffsabgrenzung nicht einheitlich. Es werden nicht nur beide Begriffe gleichgesetzt,
d. h. für dieselbe Sache verwendet, sondern es kommt auch vor, daß der
eine Begriff als der engere, der andere als der weitere, und umgekehrt, angesehen
wird. Maßgebend für den Begriff der Revision ist in erster Linie der Zeitpunkt,
in dem sie stattfindet; es spielt aber auch die Art der Tätigkeit eine Rolle. Die
Kontrollen teilt man, wie noch gezeigt wird, in laufende, d. h. solche, die sich den
einzelnen Vorgängen unmittelbar und dauernd anschließen, und in periodische, die
in regelmäßigen Zeitabständen vorgenommen werden, ein. An letztere denkt man,
wenn von Revisionen gesprochen wird (Leitner). Während ferner die Kontrolle
meist nur aus einer reinen Vergleichstätigkeit besteht, so ist die Aufgabe der
Revision hauptsächlich, Ergebnisse, Zustände u. ä. zu prüfen und zu untersuchen,
und die Ursachen der Abweichungen und Fehler zu finden, kurz, alles das, was man
auch als Kontrollen höherer Art bezeichnet. Immerhin bleibt, daß die Revision
eine besondere Art der Kontrolle und demnach die Kontrolle der übergeordnete
Begriff ist.
2. Die Arten der Kontrollen. Im einzelnen Wirtschaftsbetrieb sind die mannigfaltigsten
Pehlermöglichkeiten vorhanden. Jedes Glied in seinem Aufbau kann
eine Fehlerquelle darstellen. Entsprechend sind auch die Arten der Kontrollen
sehr verzweigt und mannigfaltig. Derselbe Arbeitsvorgang kann nach den verschiedensten
Richtungen hin kontrolliert werden, sei es nach Genauigkeit, Schnelligkeit,
Billigkeit oder anderen Gesichtspunkten. Möglich ist auch, um ganz sicher
zu gehen, eine mehrfache Kontrolle. Von Betrieb zu Betrieb sind die Kontrollen,
selbst des gleichen Vorganges, ebenfalls verschieden, entsprechend den verschiedenen
Voraussetzungen, die dem Arbeitsvorgang zugrunde liegen. Es gilt, die
Kontrollen individuell zu behandeln; sie müssen den jeweiligen Erfordernissen
entsprechen. Vielfach haben die Betriebe ein ihren ganzen Bereich umfassendes
Kontrollsystem aufgebaut, das in den einzelnen Fällen durchaus verschieden ist.
Es ist also darauf zu achten, daß die Einzelkontrolle in ein vorhandenes System
hineinpaßt; schon daraus bestimmt sich ihr Aufbau. Es ist daher unmöglich, die
Kontrollen etwa nach den einzelnen Arbeitsvorgängen einzuteilen; eine Übersicht
kann nur nach verschiedenen Merkmalen vorgenommen werden.
Man unterscheidet zunächst: Kontrollen niederer und höherer Art, wobei die
erste eine mehr mechanische Tätigkeit darstellt, die andere aber eine Reihe von
Sachkenntnissen und selbständige Denkarbeit erfordert. Hier wird also die Qualität
der Kontrollarbeit berücksichtigt, was wichtig für die Auswahl der kontrollierenden
Personen und der sonstigen Kontrollmittel ist.
Leitner versteht unter Kontrolle niederer Ordnung eine solche, die die Einzelheiten des
Geschäftsganges in kaufmännischer und technischer Hinsicht prüft und überwacht und eine
Gewähr für die Durchführung des Organisationsplanes bieten soll. Durch Verbesserungen der