fullscreen : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Die  Kontrolle.

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glichen  wird  mit  dem  Sollzustand,  d.  h.  dem  Zustand,  der  auf  Grund  der  gesetzten
Organisation  vorhanden  sein  sollte.  Zunächst  wird  so  das  Vorhandensein  von  Abweichungen ­
  des  Ist-  vom  Sollzustand  aufgedeckt  und  das  Ausmaß  solcher  Abweichungen ­
  festgestellt.  Die  nächste  Stufe  ist,  daß  den  Ursachen  der  Abweichungen
nachgegangen  wird  und  damit  die  Mittel  und  Wege  zu  ihrer  Behebung  vorbereitet
werden.  Die  Tätigkeit  der  Kontrolle  geht  so  über  den  Rahmen  nur  einfachen  Vergleichens
  meistens  hinaus;  denn  sie  hat  zu  prüfen,  zu  forschen  und  zu  untersuchen
d.  h.  ihre  Handhabung  erfordert  Sachkenntnisse  und  eine  selbständige  Denkarbeit.
Voraussetzung  jeder  Kontrolle  ist  eine  genaue  Festlegung  des  Solls  und  der  als
zulässig  anzusehenden  Abweichungen,  wobei  die  Festlegung  gewöhnlich  auf  Grund
rechnerischer  Ermittlungen  oder  buchmäßiger  Eintragungen  sowie  betrieblicher
und  gesetzlicher  Vorschriften  erfolgt.
Der  Kontrolle  wird  gewöhnlich  die  Revision  gegenübergestellt.  Doch  ist  die
Begriffsabgrenzung  nicht  einheitlich.  Es  werden  nicht  nur  beide  Begriffe  gleichgesetzt,
  d.  h.  für  dieselbe  Sache  verwendet,  sondern  es  kommt  auch  vor,  daß  der
eine  Begriff  als  der  engere,  der  andere  als  der  weitere,  und  umgekehrt,  angesehen
wird.  Maßgebend  für  den  Begriff  der  Revision  ist  in  erster  Linie  der  Zeitpunkt,
in  dem  sie  stattfindet;  es  spielt  aber  auch  die  Art  der  Tätigkeit  eine  Rolle.  Die
Kontrollen  teilt  man,  wie  noch  gezeigt  wird,  in  laufende,  d.  h.  solche,  die  sich  den
einzelnen  Vorgängen  unmittelbar  und  dauernd  anschließen,  und  in  periodische,  die
in  regelmäßigen  Zeitabständen  vorgenommen  werden,  ein.  An  letztere  denkt  man,
wenn  von  Revisionen  gesprochen  wird  (Leitner).  Während  ferner  die  Kontrolle
meist  nur  aus  einer  reinen  Vergleichstätigkeit  besteht,  so  ist  die  Aufgabe  der
Revision  hauptsächlich,  Ergebnisse,  Zustände  u.  ä.  zu  prüfen  und  zu  untersuchen,
und  die  Ursachen  der  Abweichungen  und  Fehler  zu  finden,  kurz,  alles  das,  was  man
auch  als  Kontrollen  höherer  Art  bezeichnet.  Immerhin  bleibt,  daß  die  Revision
eine  besondere  Art  der  Kontrolle  und  demnach  die  Kontrolle  der  übergeordnete
Begriff  ist.
2.  Die  Arten  der  Kontrollen.  Im  einzelnen  Wirtschaftsbetrieb  sind  die  mannigfaltigsten ­
  Pehlermöglichkeiten  vorhanden.  Jedes  Glied  in  seinem  Aufbau  kann
eine  Fehlerquelle  darstellen.  Entsprechend  sind  auch  die  Arten  der  Kontrollen
sehr  verzweigt  und  mannigfaltig.  Derselbe  Arbeitsvorgang  kann  nach  den  verschiedensten ­
  Richtungen  hin  kontrolliert  werden,  sei  es  nach  Genauigkeit,  Schnelligkeit, ­
  Billigkeit  oder  anderen  Gesichtspunkten.  Möglich  ist  auch,  um  ganz  sicher
zu  gehen,  eine  mehrfache  Kontrolle.  Von  Betrieb  zu  Betrieb  sind  die  Kontrollen,
selbst  des  gleichen  Vorganges,  ebenfalls  verschieden,  entsprechend  den  verschiedenen ­
  Voraussetzungen,  die  dem  Arbeitsvorgang  zugrunde  liegen.  Es  gilt,  die
Kontrollen  individuell  zu  behandeln;  sie  müssen  den  jeweiligen  Erfordernissen
entsprechen.  Vielfach  haben  die  Betriebe  ein  ihren  ganzen  Bereich  umfassendes
Kontrollsystem  aufgebaut,  das  in  den  einzelnen  Fällen  durchaus  verschieden  ist.
Es  ist  also  darauf  zu  achten,  daß  die  Einzelkontrolle  in  ein  vorhandenes  System
hineinpaßt;  schon  daraus  bestimmt  sich  ihr  Aufbau.  Es  ist  daher  unmöglich,  die
Kontrollen  etwa  nach  den  einzelnen  Arbeitsvorgängen  einzuteilen;  eine  Übersicht
kann  nur  nach  verschiedenen  Merkmalen  vorgenommen  werden.
Man  unterscheidet  zunächst:  Kontrollen  niederer  und  höherer  Art,  wobei  die
erste  eine  mehr  mechanische  Tätigkeit  darstellt,  die  andere  aber  eine  Reihe  von
Sachkenntnissen  und  selbständige  Denkarbeit  erfordert.  Hier  wird  also  die  Qualität ­
  der  Kontrollarbeit  berücksichtigt,  was  wichtig  für  die  Auswahl  der  kontrollierenden ­
  Personen  und  der  sonstigen  Kontrollmittel  ist.
Leitner  versteht  unter  Kontrolle  niederer  Ordnung  eine  solche,  die  die  Einzelheiten  des
Geschäftsganges  in  kaufmännischer  und  technischer  Hinsicht  prüft  und  überwacht  und  eine
Gewähr  für  die  Durchführung  des  Organisationsplanes  bieten  soll.  Durch  Verbesserungen  der
            
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