Full text: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

122 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
Die Pauschalpolizze ist entweder eine Tagespauschalpolizze, 
wenn der Höchstwert der an einem Tage insgesamt auf dem Trans- 
porte befindlichen Güter als Versicherungssumme eingesetzt wird, 
oder eine Abschreibepolizze, wobei der Wert der verladenen Waren 
vom Versicherten täglich in seine Bücher eingetragen und von der 
Gesamtversicherungssumme monatlich abgeschrieben wird ; der noch 
nicht absorbierte Betrag gilt jeweils als Versicherungssumme. 
Eisenbahn- und Flußtransporte sind insofern schon versichert, 
als die Eisenbahn-, bzw. Binnenschiffahrtunternehmungen im Schaden- 
falle den gemeinen Handelswert vergüten. Dagegen haftet eine Ver- 
sicherungsgesellschaft für bedeutend mehr Schadenfälle und in wei- 
terem Umfang als die genannten Transportanstalten. 
Einen wichtigen Teil der Transportversicherung bildet die 
Valorenversicherung, das ist die Versicherung von Geld- und 
anderen Wertpostsendungen; sie erfolgt zumeist auf Grund einer 
Generalpolizze. Für jedes Poststück ist eine durch einen Tarif be- 
stimmte Wertangabe zu deklarieren. Die Sendungen sind vom Ab- 
sender in ein Versicherungsjournal einzutragen und binnen 24 Stun- 
den durch Vorlegung des Versicherungsjournals oder durch Ein- 
sendung von Auszügen des Versicherungsjournals an die Versiche- 
rungsgesellschaft anzuzeigen. Auch die Valorenversicherung gewährt 
eine Haftung in größerem Umfang und ist außerdem int ihren Prämien- 
sätzen billiger als die Post. 
Die Kredit- oder Delkredereversicherung bezweckt die 
Deckung des Kreditrisikos bei Forderungen aus Warengeschäften; 
sie hat neuerlich für Exportgeschäfte nach dem nahen Osten und 
nach Übersee an Bedeutung gewonnen. Man unterscheidet eine Indivi- 
dualversicherung und eine Pauschalversicherung; bei der ersteren 
(englische Praxis) werden einzelne, namentlich bezeichnete Kunden 
versichert, die Versicherungsgesellschaft hat das Recht der Annahme 
oder Ablehnung. Die Pauschalversicherung erstreckt sich auf den 
gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Umsatz des Versicherungs- 
nehmers und eignet sich daher zunächst für Firmen mit großen Um- 
sätzen; hiebei werden die‘ kleineren Kunden dem Versicherer gar 
nicht angegeben (sogenannte Blindversicherung), dagegen behalten 
sich die Versicherungsgesellschaften in neuerer Zeit vor, die größeren 
Kunden zu überwachen und zu registrieren, um so einen Einblick in 
die gesamte Kreditgewährung zu gewinnen. Bei beiden Versicherungs- 
arten übernimmt die Versicherungsgesellschaft nur einen Teil des 
Risikos, bei der Individualversicherung 1/,—3/, der Forderung, bei 
der Pauschalversicherung bis zu einem bestimmten Höchstkredit für 
den einzelnen Kunden. Die Pauschalversicherung erlischt überdies, 
wenn der Versicherte seine Zahlungen einstellt.
	        
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