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hunderts verselbständigte — Kant mag als Markstein
dienen — und seither zur „Geschichtsphilosophie“
entwickelt hat. Und hier ist die Scheidung
deshalb nicht immer leicht, weil auch der metaphysischeste
Philosoph gelegentlich Behauptungen aufstellt,
die nur einen empirischen, und mancher Empiriker
gelegentlich Behauptungen, die nur einen metaphysischen
Sinn haben oder keinen. Das hat denn
auch die Geschichtstheorie noch mehr als die übrigen
Leistungen jener Zeit in den Ruf unwissenschaftlicher
Spekulation gebracht und dazu beigetragen, sie
zu diskreditieren L Und bis heute ist das so geblieben,
ja zuzeiten noch schlimmer gewesen als im 18. Jahrhundert.
Unnötig ferner, zu sagen, daß der böse Geist
des Finalismus die sozialwissenschaftliche Arbeit
auch auf diesem Pfad verfolgte. Er ist verantwortlich
für all das Gerede von der unbeschränkten Vervollkommnung
des Menschen im Laufe der Geschichte,
1 Das erklärt es auch, daß dann das 19. Jahrhundert jene „Entwicklungsgesetze“
einfach ablehnte und hinter dem bloßen Wort
schon etwas Metaphysisches vermutete. Auch hier liegt wiederum
Vermischung zweier verschiedener und scheidbarer Momente vor.
Man kann Entwicklungsgesetze, die mit „Entfaltung der Idee“ usw.
arbeiten, ruhig ablehnen und trotzdem — und in rein positivem
Sinn — das historische Geschehen auf Grund wissenschaftlicher Erkenntnis
„verstehen“ wollen, was denn u. a. auch zu Erkenntnissen
der Regeln führt, wonach sich Veränderungen vollziehen, also zu
Erkenntnissen, die man sehr wohl Entwicklungsgesetze nennen kann.
Freilich wiederum — und diese Komplikation von Ursachen ist sehr
lehrreich — geschah das letztere vielfach in so dilettantischer Weise,
daß daraus dann ein neues Argument gegen die Idee des Entwicklungsgesetzes
erwuchs, das zwar nicht das Prinzip der Sache berührte,
aber ganz dieselbe praktische Wirkung hatte, wie ein prinzipielles
Bedenken.