Full text : Der Weltverkehr und seine Mittel

Postwescn  im  Mittelalter.  Das  ältere  deutsche  Postwejen.  751
Breslau,  Bremen,  Braunschweig,  Lübeck,  Rostock,  Stettin,  Danzig,  Königsberg  i.  Pr.,
Riga  u.  s.  w.  Diese  sowie  die  nachher  ausgekommenen  Lohnkutschen,  welche  zur  Meßzeit ­
  von  einem  Orte  zum  anderen  fuhren,  waren  die  Vorläufer  unserer  postalischen  Einrichtungen ­
  in  Deutschland.  An  einen  regelmäßigen  Gang  der  Botenpostzüge  und  an  ein
Ineinandergreifen  derselben  durch  Herstellung  von  Anschlüssen  zwischen  ihnen  war  jedoch
zu  jener  Zeit  noch  nicht  zu  denken.  Man  mußte  sich  eben  behelfen,  so  gut  es  ging,  und
es  ging,  solange  das  Bedürfnis  bessere  Verkehrsmittel  nicht  erheischte.
Gründung  des  älteren  deutschen  Postwesens.  Der  Familie  Taxis  gebührt
das  Verdienst,  zuerst  in  Deutschland  zu  jedermanns  Gebrauch  größere  Postkurse  errichtet,
sie  miteinander  in  Zusammenhang  gebracht,  sowie  eine  schnelle  und  regelmäßige  Beförderung
auf  denselben  hergestellt  zu  haben.  Nachdem  schon  Kaiser  Friedrich  III.  in  seinem  italienischen ­
  Kriege  durch  den  aus  Italien  stammenden  Edelmann  Roger  von  Taxis  (Oberjägermeister ­
  der  Grafschaft  Tirol)
zur  Überbringung  von  Nachrichten ­
  uniformierte  Reitboten
eingeführt  hatte,  entstand  eine
regelmäßige,  dem  gesamten  Verkehr ­
  dienende  Reichspost  zu  Anfang ­
  des  16.  Jahrhunderts.  Sie
war  aber  keine  Staatsanstalt,
sondern  lediglich  ein  Privatunternehmen, ­
  das  mit  Genehmigung
  des  Kaisers  Maximilian  I.
von  Franz  von  Taxis  gegründet ­
  wurde.  Dieser  legte  um
das  Jahr  1505  einen  Postkurs
zwischen  Brüssel  und  Wien  über
Speier  und  Augsburg  an,  welcher ­
  gewissermaßen  den  Grundstock ­
  der  taxisschen  Postanlagen
bildete,  an  den  sich  dann  später
weitere  Kurse  anschlossen.  Dem
kaiserlichen  Postmeister  lag  die
pünktliche,  unentgeltliche  Beförderung ­
  sämtlicher  kaiserlichen
Depeschen  ob  unter  der  Gegengewähr ­
  des  erblichen  Eigentumsrechts ­
  der  zu  jenem  Zwecke  errichteten,  allgemeinem  Gebrauche  offen  gehaltenen  Anstalt.
Um  die  Reichsposten  in  ihrer  die  Erleichterung  des  Verkehrs  bezweckenden  Wirksamkeit
kräftig  zu  unterstützen,  wurden  ihnen  vom  Kaiser  verschiedene  Vorrechte  eingeräumt.  So
durften  z.  B.  die  Vorsteher  der  Postanstalten  zu  persönlichen  bürgerlichen  Dienstleistungen  nicht
herangezogen  werden.  Die  Postboten  waren  unverletzlich,  von  der  Entrichtung  von
Zöllen  und  Wegegeldern  befreit  und  genossen  außerdem  mancherlei  andere  Gerechtsame.
War  man  auch  anfangs  darüber  im  Zweifel,  ob  der  Unternehmer  bei  dem  Geschäfte
seine  Rechnung  finden  werde,  so  lehrte  doch  die  Erfahrung  bald,  daß  er  sich  damit  eine
ergiebige  Quelle  reichlichen  Gewinns  erschlossen  hatte,  denn  die  Vorzüge  der  Schnelligkeit
und  Sicherheit,  welche  die  neue  Einrichtung  gegen  das  übliche  Botenwesen  darbot,  brachten
ihr  bald  Anerkennung  und  dem  Unternehmer  erhöhte  Einnahme.  Die  folgenden  Kaiser
bestätigten  die  allerdings  vielfach  bestrittenen  Privilegien  der  Familie  Taxis.  Kaiser
Rudolf  erteilte  1595  Leonhard  von  Taxis  das  Patent  als  „Reichs-General-Oberstpostmeister"
  und  ließ  zum  Zwecke  der  Unterdrückung  der  Neben-,  Metzger-  und  Botenposten, ­
  welche  den  Reichsposten  erheblichen  Abbruch  thaten  und  deren  gedeihliche  Entwickelung ­
  beeinträchtigten,  verschiedene  Mandate  ergehen.  Unter  dem  mächtigen  Schutze

768.  Lamorol  von  Toris,  Ueicho-Genevoipostmeistcr.
            
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