Postwescn im Mittelalter. Das ältere deutsche Postwejen. 751
Breslau, Bremen, Braunschweig, Lübeck, Rostock, Stettin, Danzig, Königsberg i. Pr.,
Riga u. s. w. Diese sowie die nachher ausgekommenen Lohnkutschen, welche zur Meßzeit
von einem Orte zum anderen fuhren, waren die Vorläufer unserer postalischen Einrichtungen
in Deutschland. An einen regelmäßigen Gang der Botenpostzüge und an ein
Ineinandergreifen derselben durch Herstellung von Anschlüssen zwischen ihnen war jedoch
zu jener Zeit noch nicht zu denken. Man mußte sich eben behelfen, so gut es ging, und
es ging, solange das Bedürfnis bessere Verkehrsmittel nicht erheischte.
Gründung des älteren deutschen Postwesens. Der Familie Taxis gebührt
das Verdienst, zuerst in Deutschland zu jedermanns Gebrauch größere Postkurse errichtet,
sie miteinander in Zusammenhang gebracht, sowie eine schnelle und regelmäßige Beförderung
auf denselben hergestellt zu haben. Nachdem schon Kaiser Friedrich III. in seinem italienischen
Kriege durch den aus Italien stammenden Edelmann Roger von Taxis (Oberjägermeister
der Grafschaft Tirol)
zur Überbringung von Nachrichten
uniformierte Reitboten
eingeführt hatte, entstand eine
regelmäßige, dem gesamten Verkehr
dienende Reichspost zu Anfang
des 16. Jahrhunderts. Sie
war aber keine Staatsanstalt,
sondern lediglich ein Privatunternehmen,
das mit Genehmigung
des Kaisers Maximilian I.
von Franz von Taxis gegründet
wurde. Dieser legte um
das Jahr 1505 einen Postkurs
zwischen Brüssel und Wien über
Speier und Augsburg an, welcher
gewissermaßen den Grundstock
der taxisschen Postanlagen
bildete, an den sich dann später
weitere Kurse anschlossen. Dem
kaiserlichen Postmeister lag die
pünktliche, unentgeltliche Beförderung
sämtlicher kaiserlichen
Depeschen ob unter der Gegengewähr
des erblichen Eigentumsrechts
der zu jenem Zwecke errichteten, allgemeinem Gebrauche offen gehaltenen Anstalt.
Um die Reichsposten in ihrer die Erleichterung des Verkehrs bezweckenden Wirksamkeit
kräftig zu unterstützen, wurden ihnen vom Kaiser verschiedene Vorrechte eingeräumt. So
durften z. B. die Vorsteher der Postanstalten zu persönlichen bürgerlichen Dienstleistungen nicht
herangezogen werden. Die Postboten waren unverletzlich, von der Entrichtung von
Zöllen und Wegegeldern befreit und genossen außerdem mancherlei andere Gerechtsame.
War man auch anfangs darüber im Zweifel, ob der Unternehmer bei dem Geschäfte
seine Rechnung finden werde, so lehrte doch die Erfahrung bald, daß er sich damit eine
ergiebige Quelle reichlichen Gewinns erschlossen hatte, denn die Vorzüge der Schnelligkeit
und Sicherheit, welche die neue Einrichtung gegen das übliche Botenwesen darbot, brachten
ihr bald Anerkennung und dem Unternehmer erhöhte Einnahme. Die folgenden Kaiser
bestätigten die allerdings vielfach bestrittenen Privilegien der Familie Taxis. Kaiser
Rudolf erteilte 1595 Leonhard von Taxis das Patent als „Reichs-General-Oberstpostmeister"
und ließ zum Zwecke der Unterdrückung der Neben-, Metzger- und Botenposten,
welche den Reichsposten erheblichen Abbruch thaten und deren gedeihliche Entwickelung
beeinträchtigten, verschiedene Mandate ergehen. Unter dem mächtigen Schutze
768. Lamorol von Toris, Ueicho-Genevoipostmeistcr.