Object : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

Kap.  VIII.  Förderung  der  Finanzpolitik
des  Staates  durch  die  privaten
Versicherungsgesellschaften.
■ enn  man  sich  zum  Schluß  die  Frage  vorlegt,  ob  und
inwieweit  die  Versicherungsgesellschaften  dem  Staate
Mittel  zur  Verfügung  stellen  können,  muß  man  beachten, ­
  daß  diese  Unternehmungen  gemäß  dem  Charakter  des
Versicherungsgewerbes  genötigt  sind,  bei  der  Anlage  ihres  Vermögens ­
  erstens  auf  größte  Sicherheit,  zweitens  auf  gute  Verzinsung ­
  und  drittens,  dies  gilt  insbesondere  für  die  Lebensversicherungsgesellschaften, ­
  auf  Stetigkeit  des  Zinsertrages  zu
sehen.  Wenn  die  Versicherungsgesellschlaften  als  Geldgeber
des  Staates  wirken  sollen,  könnte  dies  also  nur  geschehen,
sofern  ihnen  einmal  eine  angemessene  Verzinsung  zugesichert ­
  ist,  zweitens  der  Zinsertrag  Jahr  für  Jahr  möglichst
gleichbleibend  ist,  also  Kursverluste  ausgeschlossen  sind.  Diesen
Anforderungen  entspricht  ein  Verfahren,  das  in  Österreich  mit
Erfolg  angewandt  worden  ist.  Die  österreichische  Staatsverwaltung ­
  hat  bei  inländischen  und  mehreren  ausländischen  Versicherungsgesellschaften ­
  sowie  einigen  Sparkassen  eine  innerhalb ­
  90  Jahren  rückzahlbare  Anleihe  von  vorderhand  rund  112
Millionen  Kronen  kontrahiert.  Nach  dem  hierbei  zwischen
den  Versicherungsgesellschaften  und  dem  Finanzministerium  getroffenen ­
  Abkommen  wurde  dieser  Betrag  dem  letzteren  gegen
Schuldschein  eingehändigt.  Die  Schuldsumme  wird  mit  4,36o/o’
            
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