§ 5. Übertragung der Hausinduftrie von einer Gegend in eine anders
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x. B. die zuletzt besprochene., ift causa movens ebenfofehr das Vorhandenem
arbeitslofer Menfchen, die entweder felbft oder für die andere edelgcfinnte Pcrfonen
Befchäftigung [liehen. Anderswo war die Möglichkeit und Notwendigkeit
eines Maffenabfatzes für die bis dahin als Handwerker tätigen Meifter
Grund zum Übergang zur Verlagsinduftrie, nicht allein das Kapital des Verlegers.
Auch diefe Urfachen müffen bei der Entstehung der Hausinduftrie
mitberückfichtigt werden. Da zudem die frühere Befchäftigung der Heimarbeiter,
fei es im Handwerk, fei es in der Landwirtfchaft, fei es in der Fabrik,
der Hausinduftrie meift für fpätere Zeiten eine beftimmte Richtung gaben
und einen dauernden Charakter aufprägten, fo glaubten wir die Entftehung
der Hausinduftrie im Anfchlujz an die frühere Arbeit und Lebensweife der
Menfchen fchildern zu follen.