Full text : Die deutsche Hausindustrie

§  1.  Statiftik  der  Hausinduftrie

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Statiftik  ift  ein  Unterfchied  zwifchen  Hausgewerbetreibenden  und  Heimarbeitern
nicht  gemacht  worden.
Ein  anderer  Unterfchied  hatte  mehr  Bedeutung.  In  das  Gewerbeformular
hatten  nur  diejenigen  Hausgewerbetreibenden  und  Heimarbeiter  Einträge  zu
machen,  die  „felbftändige“  Gewerbetreibende  waren.  Wer  waren  nun  die
Unfelbftändigen  ?  Als  unfelbftändig  gelten  diejenigen,  die  aus  mehr  zufälligen,
vielleicht  vorübergehenden  oder  befondern  örtlichen  Gründen  (Ortsgewohnheiten) ­
  nicht  in  der  Arbeitsftätte  des  Arbeitgebers,  fondern  in  ihrer  Behaufung
arbeiten,  für  die  ferner  der  Arbeitslohn,  die  Ausführung  der  Arbeit,  die  Lieferfrift
  genau  vorgefchrieben  ift,  mit  andern  Worten  diejenigen,  die  nach  der
Anleitung  des  Reichsverficherungsamtes  und  auch  fonft  als  Heimarbeiter
bezeichnet  werden  im  Gegenfatz  zu  den  Hausgewerbetreibenden.  Ihr  Kreis
ift  naturgemäß  fehr  klein  und  fand  bei  der  Zählung  keine  Beachtung.
Außer  diefen  mit  Recht  ausgefchiedenen  unfelbftändigen  Heimarbeitern
wurden  jedoch  des  weitern  aus  dem  Hausgewerbe  zahlreiche  Perfonen  ausgefchieden,
  die  in  der  Literatur  und  im  Sprachgebrauch  als  Hausgewerbetreibende ­
  und  Heimarbeiter  angefehen  werden.  x )  Es  galt  nämlich  bei  der
Aufbereitung  der  einzelnen  Staaten  folgender  Grundfatz:  „Für  Perfonen,  die
zu  Haufe  im  Akkord  für  Fabriken  arbeiten,  find  Gewerbepapiere  nicht  auszuftelien,
  da  diefe  als  unfelbftändigc  Heimarbeiter  anzufehen  find.“  Die  Ausfcheidung
  diefes  Perfonenkreifes  aus  dem  Hausgewerbe  erfcheint  aber  nicht
als  begründet.  Denn  es  macht  für  die  wirtfchaftliche  und  perfönliche  Lage
des  Arbeiters  in  der  Regel  wenig  aus,  ob  er  von  einem  Kaufmann,  einem  Gefchäft
  oder  von  einer  Fabrik  „verlegt“  ift.
Eine  weitere  Fehlerquelle  der  Statiftik  liegt  darin,  daß  die  Zählung  zu  einer
Zeit  ftattfand  (12.  Juni),  wo  viele  Hausinduftrien,  namentlich  ländliche,
ruhten.  Viele  der  fonft  hausinduftriell  Befchäftigten  trugen  fich  wahrfcheinlich
nur  als  Landwirte  ein,  beftenfalls  gaben  fie  ihre  hausinduftrielle  Tätigkeit  als
Nebenberuf  an.  -—  Ferner  wurde  höchftwahrfcheinlich  die  hausinduftrielle  Tätigkeit ­
  der  Ehefrau  oder  fonftiger  Familienangehörigen  aus  verfchiedenen  Gründen,
z.  B.  aus  Steuerfurcht,  nicht  angegeben.  Frauen  und  Töchter  aus  beffern
Kreifen,  die  in  Mußeftunden  für  Magazine  arbeiten,  mochte  das  Standesbewußtfein
  davor  zurückfchrecken,  in  den  Liften  als  Hausinduftrielle  zu  figurieren.  *  2 )
*)  Vgl.  Meerwarth  a.  a.  0.  324  ff-2
 )  Jedoch  dürfte  die  Zahl  diefer  Hausinduftriellen  aus  beffern  Ständen  nicht  fo
grojz  fein,  wie  Sombart  und  mit  ihm  zahlreiche  kleinere  Schriften  vermuten,
welche  den  Typus  der  von  Romanfchriftftellern  hier  und  da  „beobachteten“  heimlich
nähenden  Offizierstöchter  fehr  verallgemeinert  haben.  Vgl.  W.  C  1  a  a  f  f  e  n,  Die  foziale
Berufsgliederung  des  deutfehen  Volkes,  Leipzig  1904.  85  ff.
            
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