fullscreen : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

18  Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.
kolonien,  Spiel,  Sport)  und  23  (Schulkinderernährung  usw.)  viele,  oft  sehr  hohe  Beträge
enthalten,  die  der  Kinderfürsorge  und  Jugendpflege  zugute  kommen,  so  daß  man  gewiß  einen
Gesamtbetrag  von  rund  50  Millionen  Mark  annehmen  kann.
Die  Kinderfürsorge  seitens  der  Arbeitgeber,  insbesondere  die  Säuglingspflege,  die
Errichtung  von  Bewahranstalten,  Kinderhorten  und  Kind  er  schulen,  die  Überführung ­
  von  Kindern  während  der  Schulferien  in  Kinderheime,  Seehospize  und  Ferienkolonien ­
  geschieht  natürlich  auch  oft  im  wohlverstandenen  eigenen  Interesse,  weil  dort,
wo  es  an  Frauenhänden  mangelt,  die  Mütter  für  die  Fabrikarbeit  frei  werden,  wenn  sie
durch  Überweisung  der  Pflege  ihrer  Säuglinge  und  der  Aufsicht  über  die  heranwachsenden
und  schulpflichtigen  Kinder  an  die  Fabrikleitung  von  ihren  eigenen  Pflichten  in  dieser  Beziehung ­
  während  der  Arbeitszeit  entbunden  werden.  Aber  trotzdem  besteht  gerade  bei  den
Fabrikeinrichtungen  für  Säuglingspflege  und  Kinderaufsicht  meistens  eine  so  umsichtige,  ja
rührende  Teilnahme  für  die  kleinen  Pfleglinge,  daß  dieser  Zweig  einen  Lichtpunkt  in
der  Wohlfahrtspflege  bedeutet,  und  man  gewinnt  bei  näherem  Studium  der  Einzeleinrichtungen ­
  dieser  Art  den  Eindruck,  daß  geradezu  das  Bestreben  besteht,  in  der  Fabriksäuglingspflege ­
  und  in  der  durch  sie  erfolgenden  Herabminderung  der  Säuglingssterblichkeit ­
  den  Rekord  gegenüber  entsprechenden  bürgerlichen  und  amtlichen  Veranstaltungen
zu  erzielen.
Von  hervorragenden  Einzelunternehmungen,  die  zum  Teil  im  speziellen  Teil  dieses
Werkes  berücksichtigt  sind,  erwähnen  wir  folgende:
Die  Kinderpflegeanstalt  der  A.-G.  Mechanische  Weberei  Linden  in  Hannover-Linden
  wurde  schon  in  den  Jahren  1872/73  als  die  erste  Fabrikkrippe  Norddeutschlands
errichtet  und  am  16.  Februar  1874  ihrer  Bestimmung  übergeben.  Im  Eröffnungsjahre
betrug  die  tägliche  Durchschnittszahl  der  von  Arbeiterinnen  der  Fabrik  der  Anstalt  übergebenen ­
  Kinder  ca.  45  und  die  des  Aufsichts-,  Warte-  und  Dienstpersonals  ca.  8.  Im  Jahre
1911  war  die  Frequenz  bis  auf  200  Kinder  pro  Tag  und  das  Personal  auf  20  Angestellte
gestiegen.  Allerdings  nimmt  die  Anstalt  seit  einigen  Jahren  auch  Kinder  von  Frauen,
die  nicht  im  Betriebe  beschäftigt  sind,  auf  und  kommt  mit  dieser  Menschenfreundlichkeit
den  Wünschen  der  Allgemeinheit  entgegen.  Vielen  anderen,  auch  städtischen  Anstalten,
hat  die  Fabrikkinderpflegstelle  zu  Linden  als  Muster  gedient.  Mit  der  Anstalt  sind  Gartenspielplätze ­
  von  700  qm  Fläche  verbunden.  Das  Anstaltsgebäude  besteht  aus  Erdgeschoß,
4  Stockwerken  und  Dachgeschoß.  Das  Souterrain  enthält  Keller  und  Wirtschaftsräume.
Im  1.  Stock  (parterre)  sind  in  der  einen  Hälfte  3  Räume  für  Säuglinge  und  für  Kinder
bis  2%  Jahren  mit  den  nötigen  Badezimmern,  Ankleideräumen  usw.  eingerichtet.  Die
andere  Hälfte  des  1.  Stocks  enthält  Empfangs-,  Wohn-  und  Küchenräume.  Im  2.  Stock
befindet  sich  die  Warteschule  für  Kinder  von  2%—6  Jahren.  Das  3.  Stockwerk  enthält
die  Schlafräume  für  das  gesamte  Anstaltspersonal  und  das  4.  Stockwerk  zwei  große  Säle
für  die  schulpflichtigen  Kinder  bis  zu  14  Jahren.  In  einem  der  Säle,  der  34  zweisitzige
Schulbänke  enthält,  fertigen  die  Kinder  ihre  häuslichen  Schularbeiten  an,  der  andere  Raum
dient  als  Eß-  bzw.  Spielsaal.  Im  Dachgeschoß  sind  neben  verschiedenen  kleinen  Geräte-  und
Vorratskammern  zwei  große  Trockenböden  für  die  mannigfaltige  Anstaltswäsche  eingerichtet.
In  jeder  Etage  sind  Waschräume  bzw.  Badezimmer  sowie  Garderobe-  und  Wasserklosettanlagen ­
  vorhanden.  Die  Verbindung  vom  Erdgeschoß  bis  zum  4.  Stock  wird  durch  feuerfeste, ­
  aus  Stein  und  Eisen  gewölbte,  mit  Asphalt  abgedeckte  Rampen  vermittelt,  deren
allmähliche  Steigung  auch  das  Befahren  mit  den  Säuglingsbettwagen  gestattet.  Die  Ausstattung ­
  der  gesamten  Anstaltsräume  ist  einfach  und  solid.  Jeder  überflüssige  äußere
Luxus  ist  als  unzweckmäßig  vermieden.  Die  Säuglinge  können  von  den  Müttern  in  einem
besonders  hierzu  eingerichteten  Zimmer  dreimal  täglich  gestillt  werden,  ohne  daß  diesen  dafür
Lohnabzüge  gemacht  werden.
Die  Anstaltsleitung  verfolgt  das  richtige  Prinzip  der  Wohlfahrts-,  nicht  der  Wohltätigkeitspflege, ­
  und  verlangt  daher  auch  von  den  Müttern  Beiträge  für  die  Erhaltung
            
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