Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Bankbilanzen.

Die  Verluste  aus  der  Unternehmertätigkeit  der  Banken  (Be
teiligungs-,  Gründungsgeschäft)  lassen  sich  vermindern  durch
größere  Zahl  der  Mitglieder  und  durch  größere  Abgaben  von
Unterbeteiligungen,  die  bilanzmäßig  allerdings  nicht  in  Erscheinung ­
  treten.
Reportgelder  an  Banken  und  Bankiers  müssen  hinsichtlich
ihrer  Liquidität  anders  beurteilt  werden  wie  solche,  die  bei  dem
spekulierenden  Publikum  ausstehen.  Reports  sind  Debitorenposten, ­
  welche  ein  in  der  Regel  auf  einen  Monat  gewährtes
Darlehn  gegen  Unterlage  börsenmäßiger  Effekten  darstellen.
Sie  entstehen  infolge  Prolongation  von  Börsenspekulationen.
Während  die  Kassenspekulation  eines  Kunden  dessen  Guthaben
bei  der  Bank  vermindert,  wird  im  Ultimoverkehr  der  Kunde
nicht  für  das  Engagement  belastet,  sondern  das  Geschäft  im
Wege  des  Reports  abgewickelt.  Die  Guthaben  bleiben  unverändert, ­
  das  Debitoren-Konto  unberührt.  Eine  Belebung
des  Ultimoverkehrs  findet  ihren  Ausdruck  auf  dem  Reportkonto, ­
  eine  Verminderung  des  Kassenverkehrs  vermindert  den
Debitorenbestand.
Bei  Lombarddarlehen  ist  der  Rückzahlungstermin  bei  der
Erteilung  des  Darlehns  nicht  bestimmt,  bei  Reportdarlehen  hingegen ­
  von  vornherein  festgesetzt.  Reporteffekten  werden  mit
dem  vollen  Wert  belieben,  bei  Lombarddarlehen  nur  ein  Teil
des  Kurswertes.  Der  „Einschuß“  dient  zur  Sicherheit,  weshalb
manche  Banken  solche  Darlehne  bilanzmäßig  unter  den  gedeckten ­
  Debitoren  verrechnen.  Ob  Lombarddarlehen  auf  Waren
oder  Effekten,  auf  börsengängige  oder  nichtbörsengängige  Werte
ausgeliehen  sind,  ist  in  der  Regel  nicht  ersichtlich.
Auf  der  Passivseite  der  B.  ist  das  Verhältnis  zwischen
Eigenkapital  (Aktienkapital  und  Reserven)  und  den  fremden
Geldern  (Depositen  und  Kreditoren),  zwischen  eigenen  Mitteln
und  den  Gesamtverbindlichkeiten  interessant.  Die  Agioreserven
der  Banken  sind  stets  sehr  erheblich,  weshalb  gerade  bei  diesen
Unternehmungen  eine  Trennung  der  gesetzlichen  Reserve  in
Agioreserve  und  Gewinnrücklagen  wünschenswert  wäre.
Unter  den  Kreditoren  sind  Gelder  von  Nicht-Banken  behufs
Verzinsung,  fremde  Gelder  im  engeren  Sinne,  dann  Verbindlichkeiten, ­
  die  sich  darauf  gründen,  daß  Banken  bei  anderen  Banken
            
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