fullscreen : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

zur  Bildung  der  angeführten  Einzelkorporationen  drängten,
so  waren  diese  Sektionen  doch  die  solideste  Unterlage  des  Verbandes; ­
  sie  waren  für  den  Verband  das,  was  ein  gesunder
Gemeindeorganismus  für  den  Staat  ist.  Dieser  Umstand
wurde  in  den  Vorschlägen  für  ein  Bernfsgenossenschaftsgesetz
von  Seite  der  Arbeiterschaft  am  schon  zitirten  schweizerischen
Arbeitertag  des  letzten  Jahres  außer  Acht  gelassen.  Diese  Vorschläge ­
  liefen  auf  die  bloße  Bildung  einer  gemeinsamen  Gelo ­
  erkschaftskanuner  hinaus,  welche  nur  die  Leiter  der  Einzelkorporationen
  in  Fühlung  zu  einander  gebracht  hätte.  Es  wäre
zwar  auch  damit  schon  Vieles  zu  erreichen,  ungleich  mehr  aber
durch  eine  wohlüberlegte  und  gleichzeitige  Pflege  des  Sektionswesens. ­

Die  Verbandsgeschichte  ertheilt  auch  darüber  Aufschlüsse,
ob  das  Genossenschaftswesen  privater  Natur  oder  staatlich  sein
soll.  Der  privaten  Initiative  entsprungen  und  bisher  auf  dem
Boden  privater  Organisation  sich  bewegend,  steuerte  der  Verband ­
  Jahr  für  Jahr  mehr  jenem  Punkte  entgegen,  an  welchen:
angelangt  seine  Umwandlung  in  eine  staatliche  Genossenschaft
zu  erfolgen  haben  wird.  Und  wenn  er  schließlich  an  jenem
Punkte  anlangen  wird,  so  war  es  nicht  die  Sehnsucht  nach
Verstaatlichung,  welche  ihn  dazu  trieb,  sondern  die  Verhältnisse, ­
  welche  sein  Pflichten-  und  Rechteheft  zunehmend  mehr
belasteten,  damit  er  seiner  Ausgabe  genügen  konnte,  und  die  ihm
schließlich  Rechte  zuwiesen,  deren  Ausübung  nicht  mehr  Sache
einer  rein  privaten  Korporation  sein  kann,  wie  z.  B.  der
Boykott.  Genossenschaften  wie  der  Stickereiverband  werden
daher,  wenn  sie  ihre  Aufgaben  erfüllen  wollen  und  gerade
darum,  weil  sie  dieselben  erfüllen  wollen,  dahin  gedrängt,  sich
schließlich  aus  privaten  in  staatliche  umzuwandeln.  Von  dieser
Ansicht  mögen  die  westschweizerischen  Arbeitgeber  ausgehen,  wenn
sie  folgende  Bestimmung  für  ein  Bernfsgenossenschaftsgesetz  vorschlagen: ­
  „Wenn  die  Organisation  einer  Industrie  zur  freien
Bernfsgenossenschaft  keine  befriedigenden  Resultate  liefert,  kann
            
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