Full text: Sozialismus und Regierung

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Staates tritt uns mit glänzender Anschaulichkeit und kräftiger Gebärde 
in der Forderung entgegen, daß in den Staatsschulen Religionsunter 
richt erteilt werden sollte, noch plastischer aber in dem Anspruch, daß 
der Glaube der Eltern dort auch ihren Kindern zu lehren sei. Schon der 
Ausdruck: Religionsunterricht — „Religion“, die Domäne der Kirche; 
„Unterricht“, das Gebiet des Staates — symbolisiert die irreligiöse 
Narrheit des Versuches, die charakteristischen Funktionen der beiden 
Organisationen zu vereinigen. Zwei Richtungen vertreten in dieser 
Frage klare und folgerichtige Ansichten: i. der römische Katholik, der 
lehrt, daß die Schule, weil sein Staat seiner Kirche untergeordnet sein 
muß, ein Vorzimmer und ein Glied seiner Kirche und von dem Dufte 
ihres Weihrauches erfüllt sein soll und daß die Lehrkräfte seine 
Glaubensgenossen sein müßten. 2. Der Anhänger der weltlichen 
Erziehung, der für Moralunterricht plädiert, den allein eine bürger 
liche Gewalt erteilen kann. Die katholische Auffassung streitet 
wider die bürgerliche Freiheit, und ein Kompromiß zwischen ihr und 
ihrem Antipoden wäre eine Säkularisierung des religiösen Geistes. 
Der von der staatlichen Autorität eingeführte „Religionsunterricht“ 
gibt den Gemütern entgeistigte religiöse Werte, reicht ihnen die 
Schale ohne den Kern, die Spreu ohne den Weizen. Und wer kann 
den verheerenden Einfluß auf das seelische Leben ganzer Genera 
tionen einer Nation erfassen, der die bloße Kenntnis von Tatsachen 
eingedrillt wird, welche als die besonderen Träger der religiösen Über 
zeugungen gelten, denen aber die schöpferische Begeisterung, die 
alles verwandelnden, alchemistischen Eigenschaften mangeln, die das 
eigentliche Wesen der Religion ausmachen ? Hierdurch wird einem 
Volke nur die Möglichkeit geraubt, daß ein verjüngendes religiöses 
Leben in ihm schäume und sprudele. Der geistige Wahn und die 
seelische Nacht, worin Leute leben, die auf einen in den Staatsschulen 
erteilten „Religionsunterricht“ Wert legen, können einen in ihrer zwin 
genden und bündigen Klarheit nur darüber entsetzen, wie wenig wir 
überhaupt auf dem Wege des geistlichen Lebens fortgeschritten sind. 
Immerhin ist nicht zu leugnen, daß die verschiedenen Sphären der 
unterschiedenen gesellschaftlichen Organe, wie Kirche und Staat, 
keine deutlich bestimmbaren Grenzen haben. Sie verschwimmen inein 
ander, und hier und da umfassen sie dasselbe Gebiet. Der Staat und 
die Kirche haben z. B. beide in der Pädagogik Pflichten zu erfüllen,
	        
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