Full text: Die Handelskammern

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Handels- und Gewerbeausstellungen veranstalten. Weiter ist 
ihnen erlaubt, gegen eine Entschädigung von J / 2 o/o des Verkaufs 
erlöses freiwillige öffentliche Verkäufe zu übernehmen. Sie haben 
endlich Schiedsgerichte für Streitigkeiten zwischen Prinzipalen 
und Handelsangestellten eingerichtet, Platzusancen aufgestellt, 
Firmenregister angelegt und dadurch den Kreis ihrer Wirksamkeit 
erweitert. 
Die Organisation der Handelskammern und der Umkreis ihrer 
Befugnisse haben sich im wesentlichen bewährt. Die seit 1862 
geltenden Bestimmungen sollen, nach dem Wunsch des Handels 
standes selbst, auch bei der jetzt vorbereiteten Reform nur un 
wesentlich abgeändert werden, da das bestehende Gesetz im wesent 
lichen die Möglichkeit zu einer fruchtbringenden Tätigkeit der 
Handelskammern bietet. Wenn diese Tätigkeit hauptsächlich noch 
auf die Wahrung und Förderung lokaler Interessen beschränkt ge 
blieben ist, so wird die im letzten Jahrzehnt erfolgte glänzende 
Entwicklung des wirtschaftlichen und industriellen Lebens Italiens 
hierin unzweifelhaft eine Aenderung herbeiführen, wofür unver 
kennbare Anzeichen vorliegen. Der Einfluß der bedeutenderen 
Handelskammern auf den Gebieten des Börsen-, Eisenbahn-, Finanz- 
und Zollwesens ist in den letzten Jahren bei Regierung und 
Parlament erheblich gestiegen. Hierher gehören namentlich auch 
die Bemühungen, durch gemeinschaftliches Arbeiten der Handels 
kammern größeren Einfluß zu gewinnen. 
Schon früher fanden sich die Handelskammern, wenn auch 
nicht regelmäßig, so doch im Lauf von 40 Jahren siebenmal zu 
Kongressen zusammen, um neue Ideen zu fördern und freund 
schaftliche Beziehungen unter den Kammern anzubahnen, sowie 
um schädlich erscheinende gesetzgeberische Maßnahmen zu be 
kämpfen. 
Die Erwägung indessen, daß eine erfolgreiche Initiative nur 
herbeigeführt werden könne durch eine einheitliche und dauernde 
Organisation, rief im Jahre 1900 den Vorschlag der Han 
delskammer zu Mailand hervor, die Handelskammern Italiens 
nach dem Vorbild der englischen Handelskammervereinigung und 
des deutschen Handelstages zu einem ständigen Verbände mit 
einem ständigen Arbeitsbureau zusammenzuschließen. Die Kam 
mern von Ankona und Vicenza förderten den Gedanken weiter. 
Ein in Mailand zusammengetretener Kongreß von 74 Handels 
kammern beschloß fast einstimmig am 7. Juni 1901 seine Durch 
führung. 
Die Unione delle camere di commercio faßt die italienischen 
Handelskammern zu gemeinsamer Arbeit an allen wirtschaftlichen 
Fragen von mehr als lokalem Charakter zusammen. Sie will 
eine allgemeine öffentliche wirtschaftliche Meinung als die 
Resultante der Bestrebungen einzelner Städte und Provinzen 
schaffen und ihr zum Einfluß auf die Gesetzgebung und Ver 
Leistungen der 
Kammern. 
Handels 
kammer 
kongresse. 
Nation ale 
Handels 
kam rn ei- 
vereinigung. 
Gründung. 
Stellung.
	        
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