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Jvensche Armen-Stiftung zu Bonn,
von dem Dom-Kapitular Jvcn in Köln, früheren Oberpfarrcr in Bonn,
bei der Armen-Berwaltung in Bonn mit 1100 Thlr. begründet. Der
Ertrag soll zu einem Stipendium für einen dürftigen und würdigen
Jüngling aus Bonn, der sich dem katholisch-geistlichen Stande wid
met, während der drei Universitäts-Jahre, der Mehrbetrag aber, wenn
der Fonds durch die spater mit } zu leistenden Rückzahlungen anwächst,
zum Besten der Armen der Stadt verwendet werden. Ferner machte
Jven (1838) sich verbindlich, ein ihm gehöriges Hans im Werthe
von etwa 1800 Thlr. und ein Kapital von 2500 Thlr. nach seinem
Tode der Armen-Berwaltung in Köln zu überweisen. Die Zinsen
des Kapitals sollen hauptsächlich zur Unterstützung armer Kinder mit
Schulbüchern und Kleidung in der Schule zu Nid eggen und in dem
Kloster der Ursulinerinnen zu Köln, ferner zur Unterstützung der
Taubstummen-Anstalt in Köln, und endlich zu milden Gaben an Haus-
Arme bei Plötzlich eintretender Arbeits-Unfähigkeit verwendet werden.
Kadettenhans zu Berlin.
Eine Militair-Schnle oder vielmehr Erziehungs-Anstalt, die im Jahre
1653 von dem großen Kurfürsten als „Ritter-Akademie" zu Kolberg
begründet, 1717 nach Berlin verlegt und dort zur Kadetten-Anstalt
erweitert wurde. Diese steht in Berbindung mit den Provinzial-
Anstalten in Kulm, Potsdam, Wahlstatt und Bensbcrg und die Auf
nahme-Bestimmungen vom 26. Februar 1857 besagen Folgendes: Das
Kadetten-Korps besteht a) aus den Anstalten zu Kulin, Potsdam, Wahl
statt Nlid Beusberg mit dem Lehrpläne der unteren und mittleren Klassen
eines Gymnasiums für Zöglinge in dein Alter von 11 bis 15 Jahren
und b) aus dem Kadettenhause zu Berlin mit dem Lehrplan der obe
ren Klassen eines Gymnasiums und einer Seleeta, in welcher die un
mittelbare Berufsbildung beginnt, für Zöglinge zwischen 15 uub 18
Jahren. Das Kadetten-Korps enthält etatsmäßige Königliche Stellen
und gewährt auch außerdem Penstonairen Ausnahme. Die Zöglinge
beider Kategorien erhalten Unterhalt, Bekleidung, Erziehung und Unter
richt. Sie werden nach Beendigung der Unterrichtskurse, je nach dem
Grade ihrer Kenntnisse und Führung, dem Könige zur Einstellung in
das Heer entweder als Offiziere, als Portepee-Fähnriche oder als Ge
meine in Vorschlag gebracht. _1) Zur Aufnahme der etatsmäßigen
Kadetten ist die Anzahl von 720 Stellen bestimmt, von denen 240
mit einem jährlichen Erziehungs-Beiträge von 30 Thlr., 240 mit
einem jährlichen Erziehungs-Beitrage von 60 Thlr. und 240 mit
einem jährlichen Erziehungs-Beiträge von 100 Thlr. verbunden sind.
2) Als Pensionaire können so viele Zöglinge aufgenommen werden, als
die Räumlichkeiten nach erfolgter Aufnahme von 720 etatsmäßigen Ka
detten zulassen. Jährliche Pension 200 Thlr. Ausländer können nur,
wenn ihre Aufnahme ohne Beeinträchtigung der Inländer möglich ist,
auf Grund einer besonderen K. Genehmigung und gegen Zahlung einer