Full text: Preußisches Landbuch

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Jvensche Armen-Stiftung zu Bonn, 
von dem Dom-Kapitular Jvcn in Köln, früheren Oberpfarrcr in Bonn, 
bei der Armen-Berwaltung in Bonn mit 1100 Thlr. begründet. Der 
Ertrag soll zu einem Stipendium für einen dürftigen und würdigen 
Jüngling aus Bonn, der sich dem katholisch-geistlichen Stande wid 
met, während der drei Universitäts-Jahre, der Mehrbetrag aber, wenn 
der Fonds durch die spater mit } zu leistenden Rückzahlungen anwächst, 
zum Besten der Armen der Stadt verwendet werden. Ferner machte 
Jven (1838) sich verbindlich, ein ihm gehöriges Hans im Werthe 
von etwa 1800 Thlr. und ein Kapital von 2500 Thlr. nach seinem 
Tode der Armen-Berwaltung in Köln zu überweisen. Die Zinsen 
des Kapitals sollen hauptsächlich zur Unterstützung armer Kinder mit 
Schulbüchern und Kleidung in der Schule zu Nid eggen und in dem 
Kloster der Ursulinerinnen zu Köln, ferner zur Unterstützung der 
Taubstummen-Anstalt in Köln, und endlich zu milden Gaben an Haus- 
Arme bei Plötzlich eintretender Arbeits-Unfähigkeit verwendet werden. 
Kadettenhans zu Berlin. 
Eine Militair-Schnle oder vielmehr Erziehungs-Anstalt, die im Jahre 
1653 von dem großen Kurfürsten als „Ritter-Akademie" zu Kolberg 
begründet, 1717 nach Berlin verlegt und dort zur Kadetten-Anstalt 
erweitert wurde. Diese steht in Berbindung mit den Provinzial- 
Anstalten in Kulm, Potsdam, Wahlstatt und Bensbcrg und die Auf 
nahme-Bestimmungen vom 26. Februar 1857 besagen Folgendes: Das 
Kadetten-Korps besteht a) aus den Anstalten zu Kulin, Potsdam, Wahl 
statt Nlid Beusberg mit dem Lehrpläne der unteren und mittleren Klassen 
eines Gymnasiums für Zöglinge in dein Alter von 11 bis 15 Jahren 
und b) aus dem Kadettenhause zu Berlin mit dem Lehrplan der obe 
ren Klassen eines Gymnasiums und einer Seleeta, in welcher die un 
mittelbare Berufsbildung beginnt, für Zöglinge zwischen 15 uub 18 
Jahren. Das Kadetten-Korps enthält etatsmäßige Königliche Stellen 
und gewährt auch außerdem Penstonairen Ausnahme. Die Zöglinge 
beider Kategorien erhalten Unterhalt, Bekleidung, Erziehung und Unter 
richt. Sie werden nach Beendigung der Unterrichtskurse, je nach dem 
Grade ihrer Kenntnisse und Führung, dem Könige zur Einstellung in 
das Heer entweder als Offiziere, als Portepee-Fähnriche oder als Ge 
meine in Vorschlag gebracht. _1) Zur Aufnahme der etatsmäßigen 
Kadetten ist die Anzahl von 720 Stellen bestimmt, von denen 240 
mit einem jährlichen Erziehungs-Beiträge von 30 Thlr., 240 mit 
einem jährlichen Erziehungs-Beitrage von 60 Thlr. und 240 mit 
einem jährlichen Erziehungs-Beiträge von 100 Thlr. verbunden sind. 
2) Als Pensionaire können so viele Zöglinge aufgenommen werden, als 
die Räumlichkeiten nach erfolgter Aufnahme von 720 etatsmäßigen Ka 
detten zulassen. Jährliche Pension 200 Thlr. Ausländer können nur, 
wenn ihre Aufnahme ohne Beeinträchtigung der Inländer möglich ist, 
auf Grund einer besonderen K. Genehmigung und gegen Zahlung einer
	        
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