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tierung ohne Ersatz zu leisten, sondern auch das sog. Servis, d. h.
Licht, Brennholz und Salz. Stellenweise, wie in Sachsen, kam auch
Butter, Honig, Kirschenmus, Kohle und Rauhfutter dazu. Außer
diesen Quartierlasten waren für die Ernährung der Soldaten und
Pferde Nahrungsmittel und Hafer zu liefern, z. B. für den gemeinen
Soldaten täglich ı Pfund Fleisch, 2 Pfund Brot und
3 Kannen Bier (1624). Früher schon hatte ein General der kaiserlichen
Armee (Bouquoy) 1621 den Quartiergebern die Wahl gelassen,
ob sie das Geforderte in Geld oder Naturalien geben
wollten. Gewöhnlich entrichtete der Quartierwirt alsdann nur
die Naturallieferung, während das Bargeld (Sold) aus der dem
Lande aufgelegten allgemeinen Kontribution genommen wurde*?),
Wallenstein forderte dann die vollen Soldbeträge und mußte demgemäß
seine Ansätze von vornherein auf Geld richten. Jedoch
wurde gestattet“), daß von den Landsassen statt Geldes Naturalien
geliefert und der Preis derselben vom schuldigen Solde
abgerechnet werde. Weist das schon bezeichnend auf den Geldmangel
hin, so tritt dieser in einer Anordnung vom Jahre 1626
ganz deutlich zutage: Der Fußsoldat erhält täglich 20 Kreuzer.
Wenn aber die Untertanen „wegen des gar großen armuts und
mangelnder Geldesaufbringung“ ihm die Hausmannskost stellen,
so soll er diese annehmen und dann von dem ausgesetzten Gelde
nur die Hälfte erhalten**).
Die Aufbringung der geforderten Summen geschah dann
durch die Länder, bzw. die Landstände. Sie suchten dieselben durch
Steuern zu bewirken, indem sie sowohl Geld als Naturalien auflegten*),
so z. B. in Schlesien. Oft wurden auch Provianthäuser
errichtet, wie z. B. in Pommern (zu Stettin, Greifswald, Wolgast,
Anklam, Barth und Bergen), welche aus den von den Ständen
beschlossenen Getreidelieferungen gefüllt wurden. Auch in den
brandenburgischen Marken wurde neben einer beträchtlichen
Geldsteuer noch eine Abgabe in Korn auferlegt (1628/29). In
der Altmark verteilte die kurfürstliche Regierung die für die
Unterhaltung der Truppen erforderliche Summe von Geld und
Naturalien auf die einzelnen Kreise. Wurden Befestigungen be-”)
Ebda. S. 220.
*) Ebda. S. 225 f
*) Ebda. S. 227.
5) Ebda. S. 231.