Full text : 10 Jahre Wiederaufbau

Am 3. Dezember 1922 war das Aufbauwerk gesetzgeberisch
 endgültig "erledigt. Der Nationalrat hatte
seinen Teil zu der geschichtlich denkwürdigen Leistung
beigetragen, Oesterreich war gerettet. Einmal genehmigt,
 bedurfte das Aufbauwerk eigentlich finanzieller
Gesetze nur mehr im geringen Maße; abgesehen von
einem Gesetz über Zollerhöhungen waren lediglich
für die österreichische Nationalbank, die am I. Jänner
[023 ihre Tätigkeit aufnahm, Gesetze erforderlich.
Viel Mühe verwendete der erste Nationalrat während
der ganzen Gesetzgebungsperiode auf die Hebung
der österreichischen Volkswirtschaft. Eine große Zahl
von Handelsübereinkommen sollte den Warenverkehr
mit dem Auslande beleben, an den gemeinwirtschaftlichen
 Unternehmungen beteiligte sich der Staat mit
Kapitalseinlagen, vor allem aber wurde die Ausnützung
 der österreichischen Wasserkräfte durch mehrere
Gesetze auf das tatkräftigste gefördert. Die Wiener
und die Grazer Messe, die Bundesstraßen und die
Eisenbahnen genossen die Fürsorge des Staates. Die
Bahnen wurden durch Gesetz als eigener Wirtschaftskörper
 „Oesterreichische Bundesbahnen“ neu organisiert,
 der staatliche Kraftfahrbetrieb wurde eingerichtet.
Mehrere Gebührenbegünstigungen und das Vorkriegsschuldengesetz
 kamen der Wirtschaft im allgemeinen,
die Gesetze über den unlauteren Wettbewerb und über
das Hausiergewerbe dem Gewerbestande zugute. Zur
Beaufsichtigung des ganzen Bankwesens wurde die
Bankkommission eingesetzt. Das Ernährungswesen
wurde anfänglich noch staatlich geregelt durch Vorschriften
 über den Verkehr mit Getreide und Mahlprodukten
 und über die Staffelung der Lebensmittelpreise;
 für die Landwirtschaft wurden Gesetze über
die Ablösung von Pachtgründen und von Zinsgründen
sowie über das Geldausgedinge beschlossen.
Groß war die Zahl jener Gesetze, die der sozialer.
Fürsorge gelten. In allen Zweigen der Sozialversicherung
 und in der Invalidenfürsorge wurden Verbesserungen
 vorgenommen, die Gewerbeinspektion wurde
ausgestaltet, der staatliche Wohnungsfonds in einen
Wohn- und Siedlungsfonds umgebildet, das Mietenund
 das Wohnungsanforderungsgesetz verabschiedet.
Der Privatangestellten, der Schauspieler, der Hausbesorger,
 der Gutsangestellten wurde in eigenen Gesetzen
 gedacht, ebenso der Kriegerwaisen und Invalidenkinder;
 die Verabreichung geistiger Getränke an
Jugendliche wurde eingeschränkt und die Schülerausspeisung
 unterstützt. Wiederum mußte auch den
öffentlichen Angestellten aller Art und den Pensionisten
 mit Gesetzen beigestanden werden, insbesondere
 wurde eine große Besoldungsreform für die
Bundesangestellten erledigt. Dem kulturellen Aufbau
dienten mehrere Gesetze zur Verbesserung der Schulverhältnisse,
 insbesondere auch der F ortbildungsschulen,
 ferner ein Denkmalschutzgesetz. Gerichtsentlastungsnovellen
 und ein Gesetz: über die Gewerbegerichte
 sollten das Justizwesen, ein neues Preßzesetz

 das Österreichische Preßwesen reformieren.
Gegen die Preistreiberei und den Schleichhandel traf
ain Sondergesetz geeignete Vorkehrungen.
Auch an der Verfassung wurde weiter gearbeitet.
Das Burgenland mußte in den staatlichen Organisnus
 eingefügt werden, Organisation und Verfahren
les Verfassungsgerichtshofes und die Finrichtung des
Volksbegehrens wurden in ausführlichen Gesetzen neu
zeordnet. Das Wehrgesetz erfuhr einige Änderungen,
wobei an die Stelle des Zivilkommissariats im Bundesninisterium
 für Heereswesen eine ständige Par-‚amentskommission
 für Heeresangelegenheiten
 errichtet wurde, die berechtigt ist, in die
Verwaltung der Heeresangelegenheiten Einblick zu
aehmen. Sie besteht aus drei Mitgliedern des National--ates
 .oder Bundesrates, die der Nationalrat aus seinen
Jlrei stärksten Parteien wählt. Kurz vor dem Ende
der Tagung, die 210 Vollsitzungen umfaßte, bestellte
ler Nationalrat noch das eigene Haus durch Ändeungen
 an der Wahlordnung (Gesetz vom IL. Juli
‚023, BGBL. Nr. 367): Künftig werden nur 165 Abgeordnete
 (statt 183) in 25 Wahlkreisen gewählt. Die
Zahl der Abgeordneten jedes Wahlkreises wird in
der Weise berechnet, daß die Bürgerzahl Österreichs
Jlurch 165 geteilt und jedem Wahlkreis so oft
ein Abgeordnetensitz zugewiesen wird, als die herausgekommene
 Zahl in der Bürgerzahl des Wahlkreises
anthalten ist. Zur genaueren verhältnismäßigen Ver-:eilung
 der Abgeordnetensitze werden die Wahlkreise
zu vier Wahlkreisverbänden zusammengefaßt, in
denen durch ein zweites Ermittlungsverfahren die
m ersten Ermittlungsverfahren nicht vergebenen Mandate
 (Restmandate) den einzelnen Parteien zugeteilt
werden.

Nationalrat, IL Gesetzgebungsperiode.
(20. November 1923 bis 18. Mai 1027.)

Es war ein innerlich gefestigtes Staatswesen, das
am 2I. Oktober 1023 die Wahl des zweiten National--ates
 vornahm — die erste Wahl, die für das gesamte
Bundesgebiet gleichzeitig und einheitlich stattfinden
konnte. Von den Gewählten waren 82 Christlich-;oziale,
 68 Sozialdemokraten, 10 Großdeutsche,
5 Landbündler. 25 Abgeordnetensitze waren erst im
zweiten Ermittlungsverfahren vergeben worden.
Zum Präsidenten des zweiten Nationalrates wurde
VMiklas, zum zweiten Präsidenten Eldersch, zum
dritten Dinghofer gewählt; an Stelle des letzteren
irat später Dr. Waber. Politisch wurde das System
der Koalition zwischen Christlichsozialen und Großdeutscher
 Volkspartei fortgesetzt. Dank der Sanierung
war der Nationalrat von vielen drückenden Sorgen
befreit und seine Tätigkeit, die Gesetzgebung und
die politische Leitung des Staates, bewegte sich mehr
im normalen Geleise. Daß die vorhandenen politischen
“egensätze trotzdem unverhüllt zutage traten und
            
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