Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

Versicherte nach dem: 
Arbeiterversicherungsgesetz (gegen- 
wärtig im wesentlichen dem K. V.G. 
unterliegend) ........ . ca. L200.000 
Landarbeiterversicherungsgesetz . . „ 700.000 
Angestelltenversicherungsgesetz. . . „ 220.000 
Gesetz über die Krankenversicherung 
der Bundesangestellten . . .... „ 180.000 
Gesetze über die Sozialversicherung 
der Bediensteten öffentlicher Eisen- . 
bahnunternehmungen . . ..... „ 130.000 
Insgesamt ungefähr 2,43 0.000 
Dazu kommen noch ungefähr 50.000 Personen, 
die bei dem Krankenfürsorgeinstitut der Gemeinde 
Wien und einigen anderen Krankenfürsorgeinstituten 
von Bundesländern und Gemeinden versichert sind. 
Die Zahl der für den Krankheitsfall pflichtversicherten 
Arbeitnehmer wird sohin ungefähr die Hälfte der 
österreichischen Bevölkerungszahl erreichen. 
Von der durch die Gewerbeordnung gebotenen 
Vlöglichkeit der Einführung einer obligatorischen 
Krankenversicherung für die Mitglieder von Gewerbe- 
genossenschuften wurde bisher keineswegs in belang- 
reichem Umfange Gebrauch gemacht. Ein besonderes 
Hindernis für die Ausbreitung der obligatorischen 
Krankenversicherung der Gewerbetreibenden boten die 
disherigen Bestimmungen des $ 1I5 c Gewerbeordnung, 
nach welchen es zur Gültigkeit eines Beschlusses auf 
Einführung des Versicherungszwanges erforderlich war, 
daß der bezüglichen Genossenschaftsversammlung drei 
Viertel aller stimmberechtigten Genossenschaftsmit- 
glieder anwohnten und daß von den Anwesenden 
drei Viertel ihre Stimme für den Versicherungszwang 
abgaben. Diese formellen Voraussetzungen konnten 
nur in den seltensten Fällen geschaffen werden. Durch 
die Gewerbenovelle vom 10. Juli 1928, BGBl. Nr. 198, 
wurden jedoch diese Bestimmungen dahin abgeändert; 
daß die erwähnten Voraussetzungen entfallen können, 
wenn auf Grund einer schriftlichen Befragung min- 
destens zwei Drittel der Genossenschaftsmitglieder 
sich für die Einführung des Versicherungszwanges 
ausgesprochen haben. 
Versicherungsleistungen. 
Es erscheint unmöglich, im Rahmen dieser Dar- 
stellung ein vollkommenes Bild von der außerordent- 
lichen Entfaltung zu geben, die die Leistungen der 
gesetzlichen Krankenversicherung im letzten Jahrzehnt 
erfahren haben. Es soll daher nur auf einige besonders 
markante Tatsachen verwiesen werden. Das charakte- 
vistische Merkmal dieser Entwicklungsperiode des 
Krankenkassenwesens liegt in dem weitgehenden 
Ausbau der Sachleistungen der Versicherung, 
das ist in‘ der Erweiterung der Versorgung der Ver- 
sicherten mit Arzthiife einschließlich der verschiedenen 
fachärztlichen Behandlungsmethoden, mit Heilmitteln 
und Heilbehelfen und nicht zuletzt in dem Ausbau 
der sogenannten vorbeugenden und erweiterten 
Heilbehandlung. Die großen Krankenkassen und 
einzelne Krankenkassenverbände (unter diesen ins- 
besondere der Verband der Krankenkassen Wiens, 
Niederösterreichs und des Burgenlandes) haben auf dem 
Gebiete des Ausbaues der Sachleistung geradezu Var- 
bildliches geleistet und sich auch die vollste Aner- 
kennung der Vertreter des hochentwickelten Kranken- 
versicherungswesens Deutschlands erworben. 
Die Frage der Versorgung der Versicherten mit 
Arzthilfe hat den Gegenstand ständiger Sorge der 
Krankenversicherungsträger gebildet. Die Zahl der 
m Dienste der Kassen stehenden Pauschalärzte wurde 
wesentlich vermehrt, vielfach trat an Stelle der Pau- 
zschalentlohnung die Entlohnung nach Einzelleistungen, 
wobei die Inanspruchnahme der. Vertragsärzte der 
Cassen eine von Jahr zu Jahr steigende Entwicklung 
aahm. In immer erhöhtem Maße wurde den Kassen- 
mitgliedern auch fachärztliche Behandlung, vielfach 
.n modernst eingerichteten Ambulatorien zugewendet. 
Die Kassen waren bemüht, ihren Mitgliedern alle 
irrungenschaften der medizinischen Wissenschaft durch 
>chaffung eigener Institute für Röntgendiagnostik und 
Aöntgentherapie, für Physikotherapie und Hydro- 
herapie oder durch Verweisung an die bezüglichen 
"achärzte und Spezialinstitute zuzuwenden. Sie richteten 
zur Unterstützung ihrer mit allen fachärztlichen Dis- 
ziplinen ausgestatteten Ambulatorien eigene chemisch- 
mikroskopische Untersuchungsinstitute ein und schufen 
Zahnambulatorien von mitunter gewaltiger Aus- 
lehnung, in denen nicht nur alle zahnärztlichen Be- 
aandlungen durchgeführt, sondern auch in immer 
steigendem Ausmaße Zahnersatzstückke für die Mit- 
zlieder angefertigt werden. Die meisten der erwähnten 
nstitute wurden in dem letzten Jahrzehnt errichtet. 
Durch Errichtung von Entbindungsheimen haben 
:inzelne Krankenkassen vorbildliche Stätten des Mutter- 
ıchutzes und der Säuglingsfürsorge geschaffen. 
Aber auch auf dem Gebiete der Krankheitsvor- 
veugung und der erweiterten Heilbehandlung wurde 
;eitens der Krankenversicherungsträger Bedeutendes 
geleistet. Der hohe Wert der Krankheitsvorbeugung 
and der Behandlung in Kurbädern und Heilstätten 
wurde von den österreichischen Krankenkassen im 
vollen Ausmaße erkannt. Es wurden hiefür nicht nur 
nnerhalb des normalen Budgets der Krankenkassen 
zroße Mittel freigemacht, es wurden hiefür auch viel- 
ach besondere Heilstätten- oder Unterstützungsfonds- 
reiträge von den Versicherten und mit Zustimmung 
ler Arbeitgeber auch von diesen eingehoben. Über den 
Jmfang der erwähnten Vorsorgen geben die folgenden 
Darstellungen einzelner Krankenversicherungsinstitute 
)berblick. Die Bedeutung der von den Kranken- 
cassen ausgehenden Gesundheitsfürsorge wurde noch 
ladurch wesentlich erhöht, daß die Krankenkassen 
venn auch in sehr verschiedenem, so doch immerhin 
‚ehr bedeutendem Ausmaße ihre Leistungen auch den
	        
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