Versicherte nach dem:
Arbeiterversicherungsgesetz (gegenwärtig
im wesentlichen dem K. V.G.
unterliegend) ........ . ca. L200.000
Landarbeiterversicherungsgesetz . . „ 700.000
Angestelltenversicherungsgesetz. . . „ 220.000
Gesetz über die Krankenversicherung
der Bundesangestellten . . .... „ 180.000
Gesetze über die Sozialversicherung
der Bediensteten öffentlicher Eisen- .
bahnunternehmungen . . ..... „ 130.000
Insgesamt ungefähr 2,43 0.000
Dazu kommen noch ungefähr 50.000 Personen,
die bei dem Krankenfürsorgeinstitut der Gemeinde
Wien und einigen anderen Krankenfürsorgeinstituten
von Bundesländern und Gemeinden versichert sind.
Die Zahl der für den Krankheitsfall pflichtversicherten
Arbeitnehmer wird sohin ungefähr die Hälfte der
österreichischen Bevölkerungszahl erreichen.
Von der durch die Gewerbeordnung gebotenen
Vlöglichkeit der Einführung einer obligatorischen
Krankenversicherung für die Mitglieder von Gewerbegenossenschuften
wurde bisher keineswegs in belangreichem
Umfange Gebrauch gemacht. Ein besonderes
Hindernis für die Ausbreitung der obligatorischen
Krankenversicherung der Gewerbetreibenden boten die
disherigen Bestimmungen des $ 1I5 c Gewerbeordnung,
nach welchen es zur Gültigkeit eines Beschlusses auf
Einführung des Versicherungszwanges erforderlich war,
daß der bezüglichen Genossenschaftsversammlung drei
Viertel aller stimmberechtigten Genossenschaftsmitglieder
anwohnten und daß von den Anwesenden
drei Viertel ihre Stimme für den Versicherungszwang
abgaben. Diese formellen Voraussetzungen konnten
nur in den seltensten Fällen geschaffen werden. Durch
die Gewerbenovelle vom 10. Juli 1928, BGBl. Nr. 198,
wurden jedoch diese Bestimmungen dahin abgeändert;
daß die erwähnten Voraussetzungen entfallen können,
wenn auf Grund einer schriftlichen Befragung mindestens
zwei Drittel der Genossenschaftsmitglieder
sich für die Einführung des Versicherungszwanges
ausgesprochen haben.
Versicherungsleistungen.
Es erscheint unmöglich, im Rahmen dieser Darstellung
ein vollkommenes Bild von der außerordentlichen
Entfaltung zu geben, die die Leistungen der
gesetzlichen Krankenversicherung im letzten Jahrzehnt
erfahren haben. Es soll daher nur auf einige besonders
markante Tatsachen verwiesen werden. Das charaktevistische
Merkmal dieser Entwicklungsperiode des
Krankenkassenwesens liegt in dem weitgehenden
Ausbau der Sachleistungen der Versicherung,
das ist in‘ der Erweiterung der Versorgung der Versicherten
mit Arzthiife einschließlich der verschiedenen
fachärztlichen Behandlungsmethoden, mit Heilmitteln
und Heilbehelfen und nicht zuletzt in dem Ausbau
der sogenannten vorbeugenden und erweiterten
Heilbehandlung. Die großen Krankenkassen und
einzelne Krankenkassenverbände (unter diesen insbesondere
der Verband der Krankenkassen Wiens,
Niederösterreichs und des Burgenlandes) haben auf dem
Gebiete des Ausbaues der Sachleistung geradezu Varbildliches
geleistet und sich auch die vollste Anerkennung
der Vertreter des hochentwickelten Krankenversicherungswesens
Deutschlands erworben.
Die Frage der Versorgung der Versicherten mit
Arzthilfe hat den Gegenstand ständiger Sorge der
Krankenversicherungsträger gebildet. Die Zahl der
m Dienste der Kassen stehenden Pauschalärzte wurde
wesentlich vermehrt, vielfach trat an Stelle der Pauzschalentlohnung
die Entlohnung nach Einzelleistungen,
wobei die Inanspruchnahme der. Vertragsärzte der
Cassen eine von Jahr zu Jahr steigende Entwicklung
aahm. In immer erhöhtem Maße wurde den Kassenmitgliedern
auch fachärztliche Behandlung, vielfach
.n modernst eingerichteten Ambulatorien zugewendet.
Die Kassen waren bemüht, ihren Mitgliedern alle
irrungenschaften der medizinischen Wissenschaft durch
>chaffung eigener Institute für Röntgendiagnostik und
Aöntgentherapie, für Physikotherapie und Hydroherapie
oder durch Verweisung an die bezüglichen
"achärzte und Spezialinstitute zuzuwenden. Sie richteten
zur Unterstützung ihrer mit allen fachärztlichen Disziplinen
ausgestatteten Ambulatorien eigene chemischmikroskopische
Untersuchungsinstitute ein und schufen
Zahnambulatorien von mitunter gewaltiger Auslehnung,
in denen nicht nur alle zahnärztlichen Beaandlungen
durchgeführt, sondern auch in immer
steigendem Ausmaße Zahnersatzstückke für die Mitzlieder
angefertigt werden. Die meisten der erwähnten
nstitute wurden in dem letzten Jahrzehnt errichtet.
Durch Errichtung von Entbindungsheimen haben
:inzelne Krankenkassen vorbildliche Stätten des Mutterıchutzes
und der Säuglingsfürsorge geschaffen.
Aber auch auf dem Gebiete der Krankheitsvorveugung
und der erweiterten Heilbehandlung wurde
;eitens der Krankenversicherungsträger Bedeutendes
geleistet. Der hohe Wert der Krankheitsvorbeugung
and der Behandlung in Kurbädern und Heilstätten
wurde von den österreichischen Krankenkassen im
vollen Ausmaße erkannt. Es wurden hiefür nicht nur
nnerhalb des normalen Budgets der Krankenkassen
zroße Mittel freigemacht, es wurden hiefür auch vielach
besondere Heilstätten- oder Unterstützungsfondsreiträge
von den Versicherten und mit Zustimmung
ler Arbeitgeber auch von diesen eingehoben. Über den
Jmfang der erwähnten Vorsorgen geben die folgenden
Darstellungen einzelner Krankenversicherungsinstitute
)berblick. Die Bedeutung der von den Krankencassen
ausgehenden Gesundheitsfürsorge wurde noch
ladurch wesentlich erhöht, daß die Krankenkassen
venn auch in sehr verschiedenem, so doch immerhin
‚ehr bedeutendem Ausmaße ihre Leistungen auch den