Beschwerden über schlechte Beköstigung und ungeeignete Unter
bringung müssen demnach zurückgewiesen werden. Klagen, die nament
lich im Anfang laut und von den Revierbeamten untersucht wurden,
haben sich als unbegründet herausgestellt. Meistens war den Leuten
die Kost ungewohnt oder es handelte sich um Personen, die in einem
sehr ausgehungerten Zustande eine solche Ehlust zeigten, daß diese mit
den üblichen Nahrungsmengen nicht zu stillen war, oder auch um
Juden, die rituell geschlachtetes Fleisch verlangten.
Ebenso sind Beschwerden über die Nichtannahme der Kündigung
und Aushändigung der Papiere seitens der Zechenverwaltungen, sowi?
die Verwehrung der Rückkehr in die Heimat zu Unrecht erhoben. Da
die angeworbenen Arbeiter als Staatsbürger feindlicher Länder unter
besonderer polizeilicher Aufsicht stehen, dürfen sie ohne Genehmigung
des stellvertretenden Generalkommandos zu Münster, der Königlichen
Regierungen bezw. der zuständigen Ortspolizeibehörden nicht willkür
lich ihren Aufenthaltsort wechseln, was ihnen bei Abschluß des Arbeits
vertrages bekannt gegeben worden ist. Dazu haben sic sich in dem
Vertrag auf längere Zeit, teils drei und sechs Monate, teils für die
Dauer des Krieges zur Arbeit auf dem betreffenden Bergwerk ver
pflichtet. Kündigen sie daher, wie es schon sehr oft vorgekommen ist,
alsbald, weil ihnen die Arbeit mißfällt, oder verweigern sie die Weiter
arbeit, so haben sie vielmehr sich in Widerspruch mit dem eingegangenen
Vertrag gesetzt und Kontraktbruch begangen. Wenn manche Zechen die
Annahme der Kündigung verweigerten, so waren sie demnach dazu
durchaus berechtigt. Jedoch haben die meisten Zechen trotzdem und trotz
Forderungen, die sie aus den vorgestreckten Reisekosten und Vorschüssen
an die Aufkündiger hatten, die Kündigung angenommen. Ohne Ge
nehmigung der genannten Behörden den Ausländern die Papiere aus
zuhändigen oder sie vor Ablauf der vertraglich festgelegten Zeit in die
Heimat zurückzubringen, dazu waren die Zechen infolge der diesbezüg
lichen ministeriellen Vorschriften nicht in der Lage.
Die Erfahrungen, die die einzelnen Zechen mit den russisch-pol
nischen Arbeitern gemacht haben, sind verschieden. Die Revierbeamten
haben im allgemeinen den Eindruck gewonnen, daß die Ausländer im
großen ganzen hinter unseren einheimischen Arbeitern in Leistung,
Ordnung und Pünktlichkeit zurückstehen. Es! mag dies zum Teil daran
liegen, daß die Leute plötzlich aus den altgewohnten Verhältnissen
herausgerissen sind und sich in der ersten Zeit nicht zurechtfinden kön
nen. Auch Mag anfangs die verhältnismäßig schlechte körperliche Lei
stungsfähigkeit der an leichtere Arbeiten gewohnten Leute schuld sein,
daß die Leute der immerhin schweren Bergarbeit nicht gewachsen
waren, wenigstens kann bei vielen Arbeitern infolge guter Verpflegung
durch die Zeche eine Besserung und ein Hineinfinden in die bergmän
nische Beschäftigung festgestellt werden. Zurzeit beteiligen sich die
russisch-polnischen Arbeiter bereits in ausgedehntem Maße an dem