Object: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

Beschwerden über schlechte Beköstigung und ungeeignete Unter 
bringung müssen demnach zurückgewiesen werden. Klagen, die nament 
lich im Anfang laut und von den Revierbeamten untersucht wurden, 
haben sich als unbegründet herausgestellt. Meistens war den Leuten 
die Kost ungewohnt oder es handelte sich um Personen, die in einem 
sehr ausgehungerten Zustande eine solche Ehlust zeigten, daß diese mit 
den üblichen Nahrungsmengen nicht zu stillen war, oder auch um 
Juden, die rituell geschlachtetes Fleisch verlangten. 
Ebenso sind Beschwerden über die Nichtannahme der Kündigung 
und Aushändigung der Papiere seitens der Zechenverwaltungen, sowi? 
die Verwehrung der Rückkehr in die Heimat zu Unrecht erhoben. Da 
die angeworbenen Arbeiter als Staatsbürger feindlicher Länder unter 
besonderer polizeilicher Aufsicht stehen, dürfen sie ohne Genehmigung 
des stellvertretenden Generalkommandos zu Münster, der Königlichen 
Regierungen bezw. der zuständigen Ortspolizeibehörden nicht willkür 
lich ihren Aufenthaltsort wechseln, was ihnen bei Abschluß des Arbeits 
vertrages bekannt gegeben worden ist. Dazu haben sic sich in dem 
Vertrag auf längere Zeit, teils drei und sechs Monate, teils für die 
Dauer des Krieges zur Arbeit auf dem betreffenden Bergwerk ver 
pflichtet. Kündigen sie daher, wie es schon sehr oft vorgekommen ist, 
alsbald, weil ihnen die Arbeit mißfällt, oder verweigern sie die Weiter 
arbeit, so haben sie vielmehr sich in Widerspruch mit dem eingegangenen 
Vertrag gesetzt und Kontraktbruch begangen. Wenn manche Zechen die 
Annahme der Kündigung verweigerten, so waren sie demnach dazu 
durchaus berechtigt. Jedoch haben die meisten Zechen trotzdem und trotz 
Forderungen, die sie aus den vorgestreckten Reisekosten und Vorschüssen 
an die Aufkündiger hatten, die Kündigung angenommen. Ohne Ge 
nehmigung der genannten Behörden den Ausländern die Papiere aus 
zuhändigen oder sie vor Ablauf der vertraglich festgelegten Zeit in die 
Heimat zurückzubringen, dazu waren die Zechen infolge der diesbezüg 
lichen ministeriellen Vorschriften nicht in der Lage. 
Die Erfahrungen, die die einzelnen Zechen mit den russisch-pol 
nischen Arbeitern gemacht haben, sind verschieden. Die Revierbeamten 
haben im allgemeinen den Eindruck gewonnen, daß die Ausländer im 
großen ganzen hinter unseren einheimischen Arbeitern in Leistung, 
Ordnung und Pünktlichkeit zurückstehen. Es! mag dies zum Teil daran 
liegen, daß die Leute plötzlich aus den altgewohnten Verhältnissen 
herausgerissen sind und sich in der ersten Zeit nicht zurechtfinden kön 
nen. Auch Mag anfangs die verhältnismäßig schlechte körperliche Lei 
stungsfähigkeit der an leichtere Arbeiten gewohnten Leute schuld sein, 
daß die Leute der immerhin schweren Bergarbeit nicht gewachsen 
waren, wenigstens kann bei vielen Arbeitern infolge guter Verpflegung 
durch die Zeche eine Besserung und ein Hineinfinden in die bergmän 
nische Beschäftigung festgestellt werden. Zurzeit beteiligen sich die 
russisch-polnischen Arbeiter bereits in ausgedehntem Maße an dem
	        
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