Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 515 
Kategorie 
Monatlicher 
(esamtbeitrag 
(in Franken} 
Beitrag (in Franken) zu Lasten 
des | des 
Versicherten Arbeitgebers 
45,— 10,— 35,— 
27,— 6,— 21,— 
10,20 | 1,80 8,40 
5,10 0,90 4,20 
3 — 0,60 ” 2,40 
Schweiz 
Kanton Appenzell (Ausser-Rhoden) 
_ Im Kanton Appenzell (Ausser-Rhoden) wird jeder obligatorisch Ver- 
Sicherte dazu angehalten, einen monatlichen Beitrag zu entrichten, der 
von jeder Kasse mit Einwilligung des Regierungsrats bestimmt wird. 
Kanton Appenzell (Inner-Rhoden) 
_ Im Kanton Appenzell (Inner-Rhoden) entrichtet jeder Versicherte 
einen. monatlichen Beitrag von 1,20 Fr. Die Kinder, die bis zur Vollendung 
ihres 14. Jahres freiwillig versichert sind, haben einen monatlichen Beitrag 
von 0,60 Fr. zu zahlen. 
Kanton Basel-Stadt 
Die öffentliche Krankenkasse von Basel-Stadt legt den Versicherten 
Beiträge auf, die im Wege der Verordnung für fünf Jahre festgesetzt 
werden. Die Prämien müssen für die beiden Geschlechter dieselben sein, für 
die Kinder weniger hoch wie für die Erwachsenen, und die Versicherungs- 
lasten. sollen sich bei einer grösseren Anzahl von Kindern in der Familie 
Srmässigen. Am 31. Dezember 1925 war der monatliche Beitrag wie folgt 
festgesetzt : 
Erwachsene, . . . 0.0000. 0000000 0 0 wur 
[553 Kind .... 
» » Z » N 
Zuschlag ....ı » » 3. » n 
( »jedes weitere Kind. 
Wenn man diesen Tarif mit der Tafel vergleicht, die die Verteilung der 
Zesamten. Beiträge zwischen dem Kanton und dem Versicherten angibt, 
ergibt sich folgende Verteilung der Kosten für eine vierköpfige Familie: 
N JÄHRLICHE KOSTEN DER KRANKENVERSICHERUNG . 
FÜR EINE FAMILIE, BESTEHEND AUS VATER, MUTTER UND ZWEI KINDERN 
(in Franken) 
Einkommen des Versicherten 
4.500 | 
5.000 
6.000 
Beitrag zu Lasten 
des 
Versicherten 
des 
Kantons 
31,80 | 63,60 
63,60 31,80 
95.40 
Gesamtbeitrag 
95.40 
a 
i i der 
Wenn sich die Beiträge zu Lasten des gem mit den Dar 
lem Einkommen verändern, ist dies lediglich auf die N “ A des 
führen, dass der Kanton auf seine Rechnung einen ea ie 
Gesamtbeitrags übernimmt, welch letzterer in keiner Be e 
kommen steht.
	        
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