Full text : Die obligatorische Krankenversicherung

EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 513
— ALLEN

Gebäudes. Man muss daher häufig zur kritischen Prüfung der
technischen und versicherungsmathematischen Angaben schreiten,
die Wirklichkeit mit den Vermutungen vergleichen und in genügend
kurzen Zwischenräumen die Gesamtaktiven und die Gesamtpassiven
 im Licht der neuesten Erfahrungen bewerten. Handelt
es sich um ein Risiko wie die Krankheit, wenig bekannt und im
übrigen ohne Zweifel in sich selbst weniger beständig wie die
Sterblichkeit, so führen diese Prüfungen gewöhnlich dazu, den
finanziellen Aufbau in dem einen oder anderen Teil abzuändern;
man darf daher nicht glauben, dass ein Tarif, der auf die Kapitaldeckung
 aufgebaut ist, wesentlich besser gegen Veränderungen
geschützt ist als ein Tarif des Umlagesystems.
Andererseits fehlt dem System die „Geschmeidigkeit’”” im Vergleich
 zum Umlagesystem. Jede Neuerung durch das Gesetz,
die die Verbindlichkeit der Parteien im Verlauf der Durchführung
des sie bindenden Vertrages ändert, wirkt auf die praktisch unbeschränkte
 Reihe der zukünftigen, gegenseitig zur Deckung ver-Pflichteten
 Geschäftsperioden ein.
Wenn trotz der Unsicherheiten und der Schwierigkeiten das
System zahlreiche und bedeutende Anhänger hat, muss man
den Grund entweder in der Sorge suchen, eine allgemeine Analogie
zwischen dem Finanzgebaren der Sozialversicherung und der
Privatversicherung aufrecht zu erhalten, oder in der Leichtigkeit,
mit der es sich an den Grundsatz des freien Beitritts anpasst:
Ausserdem kann man sagen, dass jede Versicherung mit Unregel-Mmässigkeiten
 beginnt. Erst deren Entwicklung muss die Besonderheiten
 des versicherten Risikos und die „Regelmässigkeiten‘‘,
die es offenbaren kann, aufzeigen. Dazu kommt weiter, dass die
Versicherungssysteme, die ohne Unterschied Krankheit und
Invalidität in sich schliessen, natürlich darauf abzielen, auf die
Gesamtheit dieser Risiken das System der Kapitaldeckung anzuwenden.
 das hauptsächlich für die Invalidität passt.

$ 6. — Das Finanzaeharen in den einzelstaatlichen Systemen

A. DAs UMLAGESYSTEM
Alle Gesetzgebungen mit Ausnahme von Grossbritannien; des I rischen
Freistaates und Nordirland.
Prüfen wir nacheinander den normalen Tarif, seine etwaigen
Abänderungen gemäss den Grad des Risikos, endlich die Aufgabe
der Reserven.

KRANKENVERSICHERUNG
            
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