So begrüße ich die Denkschrift als ein erfreuliches Zeichen der
wirtschaftlichen Einheitsbestrebungen, als einen Fortschritt in der
praktischen Kultur zur Stärkung der Interessen des deutschen
Volkes im Kampfe ums Dasein.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Ihr ergebener
Ad. Sauer.
3. Über Lagerstättenpolitik und ihre Probleme
Von Professor M. Krahmann, Dozent an der Königl. Bergakademie, Privatdozent an der
Königl. Techn. Hochschule, Berlin
Vortrag auf dem Internationalen Kongreß für Bergbau und
praktische Geologie in Düsseldorf 1910 (Berichte Bd, 4, Berlin,
J. Springer).
Unter „Lagerstättenpolitik“ ist die Summe, der Inbegriff aller
jener gesetzgeberischen und verwaltungsmäßigen Vorschriften
und Maßregeln zu verstehen, durch welche die Verfügungs- und
Nutzungsrechte an den Minerallagerstätten eines Landes geregelt
werden. Jede staatliche, politische Einheit hat ihre eigene Lager-
stättenpolitik,
Die Lagerstätten selbst sind — für die Gegenwart — ge0-
logisch, geographisch gegeben; sie können nicht geändert,
sondern nur immer besser erkannt, immer vollkommener abge-
baut, immer vollständiger ausgenützt, immer besser im Interesse
des Allgemeinwohles verwertet werden. Sind sie im Inlande der
Menge oder der Sorte nach erschöpft, so muß der fernere Bedarf
aus dem Auslande gedeckt werden, Diese ausländische Deckung
des Bedarfes beginnt, sobald die Gestehungskosten einschließlich
der Fracht für die Einheit des Nutzwertes am Bedarfsorte für in-
ländisches Material höher sind als für ausländisches.
Die Verfügungs- oder Besitzrechte an den Lagerstätten sind
historische Gebilde; sie können also, wie alles geschichtlich
Entwickelte, sich weiter entwickeln, können geändert, beschränkt
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