ın Betracht kommen und die Fachausschüsse bilden werden,
werden für die allgemeineren Bewertungen von Bergwerksrechten
mehr Volkswirte, Betriebs- und Erwerbswirtschaftler,
Soziologen, Juristen, Bankleute und Politiker die einzelnen
Unterausschüsse bilden müssen.
Was für die Bewertung und Schätzung gilt — die wir allerdings
als Kern oder Krone aller wirtschaftlichen Lagerstättenprobleme
ansehen —, hat nun ebenso für andere zu vereinheitlichende
Fragen zu gelten, die meist vor der Inangriffnahme
des Bewertungsproblems wenigstens etwas zu bereinigen und zu
klären sind. Dahin gehören u. a.:
ı. terminologische Begriffsbezeichnungen für Lagerstättentypen,
Bauwürdigkeitsgrade, Verleihungswürdigkeit,
Statistik:
2. nomenklatorische Benennungen der Mineralarten,
Handelsmarken, Fracht- und Zolltarifpositionen ;
3. kartographische Bezeichnungen durch Signaturen,
Farben und sonstige Darstellungsarten;
4. diagrammartige Darstellungen in Kurven und dgl.
zur einheitlichen Veranschaulichung des dynamischen oder
funktionalen Zusammenhanges der Verhältnisse;
5. bibliographische Vereinheitlichungen für Zitate,
Kartotheken, Literaturlisten.
Für derartige allgemeine Vorarbeiten sind also ebenfalls besondere
Ausschüsse oder Arbeitsgruppen zu bilden bzw. von
Interessenten und Stiftern anzuregen.
Dies und Ähnliches hat zunächst lediglich den praktischen
Krahmenn, Arbeitsgemeinschaft 33