fullscreen : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

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Der  steigende  Kurs  der  Pfandbriefe  und  die  Verdoppelung  der  Beleihungen ­
  veranschaulicht  die  Besserung  in  der  Entwicklung  der  Landschaft;
sie  ist  natürlich  nicht  nur  als  eine  günstige  Wirkung  der  von  Schön  durchgeführten ­
  gewaltsamen  Operation  zu  betrachten,  sondern  ist  auch  eine  Folge
der  veränderten  Konjunktur.  Er  fällt  aber  aus,  daß  etwa  seit  1826,  also
noch  bevor  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  sich  günstiger  gestaltet  hatten,  das
Kreditinstitut  von  den  Köllmern  in  stärkerem  Maße  benutzt  werden  konnte.
Während  1826  nur  24  köllmische  Güter  als  bepfandbriest  bezeichnet  werden,
sind  es  1829  167*).  Bis  dahin  hatten  die  Köllmer  sich  höchst  unwohl  gefühlt
im  landschaftlichen  Verband  und  hatten  mehrfach  den  Antrag  gestellt,  sie
aus  ihn:  zu  entlassen,  da  er  ihnen  keinerlei  Vorteile  biete^).  Die  energische
Reinigung  der  Landschaft  von  allen  unsicheren  Pfandbriefen  scheint  sie
nun  mit  dem  Institut  ausgesöhnt  zu  haben,  und  der  Generallandschaftspräsident ­
  hat  ihnen  die  Wohltaten  des  billigeren  landschaftlichen  Kredits
keineswegs  vorenthalten,  wie  wol  behauptet  worden  ist.
Der  westpreußischen  Landschaft  hat  der  Staat  bis  April  1828  den
Kapitalausfall  an  34  subhastierten  Gütern  mit  149425  Tlr.,  den  Zinsenausfall ­
  an  90  Gütern  mit  660645  Tlr.  ersetzt.  Als  Schön  damals  weitere
Zahlungen  einstellen  mußte,  beanspruchte  die  westpreußische  Landschaft
noch  etwa  130000  Tlr.  für  Ausfälle  an  solchen  Gütern,  die  mit  der  Zusümmung
  des  Oberpräsidenten  verkauft  worden  seien.  Sie  hat  aber  nur
etwa  die  Hälfte  dieses  Betrags  erhaltench.  Insgesamt  sind  die  vom  Staat
beglichenen  Ausfälle  in  Westpreußen  auf  ca.  950000  Tlr.  anzunehmen^.
Natürlich  sind  auch  nicht  bepsandbrieste  Rittergüter  in  den  Jahren
1824—1835  zur  Subhastation  gekommen,  und  diese  sind  in  jener  Zahl  230
nicht  einbegriffen.  Genauere  Daten  über  den  Umfang  der  nicht  landschaftlichen ­
  Subhastationen  stehen  mir  nicht  zur  Verfügung.  Schön
sichert,  die  Landschaft  befände  sich  im  Besitz  der  nötigen  Mittel,  um  diesen  Verlust  zu
decken.  Berlin  L.-M.  Landschaftss.  Ostpr.  u.  Litth.  11  und  19.
0  Bericht  an  den  Generallandtag  v.  1829.  Königsberg  L.  A.  XVI  Nr.  78  vol.  I.
Demnach  ist  zu  korrigieren,  was  H.  Mauer,  Kreditwesen  S.  80  sagt,  daß  es  den
Köllmern  in  den  zwanziger  Jahren  infolge  der  ungünstigen  Pfandbriefkurse  und  der
Kreditbeschränkungen  unmöglich  gewesen  sei,  sich  der  Landschaft  zu  bedienen.
2 )  Antrag  der  Köllmer  auf  dem  Generallandtag  von  1818.  Königsberg  L.  A.
XVI,  72.  —  Verhandlungen  der  Stände  des  Brandenburgischen  Kreises  16.  Nov.  1822.
—  Zu  Sensburg  sagen  sich  die  kleinen  köllmischen  Besitzer  4.  Jan.  1823  förmlich  los
und  wollen  „zu  nichts  gezogen  werden,  was  auf  die  Landschaft  Bezug  hat".  Ibickom
XVI,  78  I.
3 )  Schön  an  die  Generallandschaftsdirektion  13.  Januar  1829.  Berlin  L.-M.
Westpreußen  Nr.  15  vol.  7.
4 )  Dazu  kommen  noch  Vorschüsse  zur  Zinszahlung,  so  daß  die  westpreußische
Landschaft  insgesamt  mit  mehr  als  1  Million  unterstützt  worden  ist.
            
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