Full text : Wirtschaftlichkeitslehre

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Ein ernster Einwand ist folgender: Solange die wirtschaftliche
Krise dauert, gibt es nicht genug Arbeitsstellen, um den Prüfling
in jenem Berufe unterzubringen, für den er die beste Eignung hat;
ferner wirft man ein, die Industrie wähle die Besten der Geeigneten
aus, die anderen, obwohl geeignet, werden sich selbst überlassen. Diese
Einwände verkennen das Wesen der Prüfung: Diese soll nur vor
Berufen warnen, in denen jemand zufolge seiner Veranlagung
keine günstigen Aussichten hätte, während er anderen Berufen, je
nach der Marktlage, zugeführt werden kann. Die Prüfung ist also
nur eine präventive soziale Fürsorge; sie soll auch keine Bestauslese
 sein, sondern zur richtigen Verteilung der arbeitenden
Menschen auf die ihnen entsprechenden Berufe beitragen.
Die Erfahrung lehrt, daß die Prüfung, wenn sie richtig und
gewissenhaft vorgenommen wurde, Sich stets bewährt hat. Sie muß
allerdings durch die Bewährungskontrolle ergänzt werden: der
psychotechnisch geprüfte Arbeiter (Schüler) soll vom Werkmeister
(Lehrer) während der Arbeit oder in der Schule auf seine Tüchtigkeit
 beobachtet werden, bzw. daraufhin von :Zeit zu Zeit geprüft
werden. Diese Kontrolle ist zumeist noch recht mangelhaft, geschieht
unregelmäßig, oft auch willkürlich, selten systematisch; jeder Beobachter
 gelangt zu einem anderen Ergebnisse, jeder Mensch kann
eben von verschiedenen Gesichtspunkten aus beurteilt werden; es
sollten aber nur die für eine bestimmte Leistung maßgebenden
Eigenschaften beurteilt werden.
Für die allgemeine Anwendung der Eignungsprüfung spricht
vor allem ein wichtiger wirtschaftlicher Grund: nicht bloß Baustoffe
sollen vor ihrer Verwendung auf ihre inneren Eigenschaften
Eignung) untersucht werden, sondern vor allem der Mensch, den
man nicht nach dem äußeren Merkmale (»allgemeiner Eindruck«)
oder nach Zeugnissen oder nach irgend einer »Empfehlung« verwenden
 darf, sondern erst auf Grund genauer, sachkundiger Erhebung
seiner gesamten und inneren Eignung für eine Arbeit. Diese Prüfung
soll mehrfachen Schaden verhüten: den des Prüflings selbst und
den anderer. Der Mensch soll nicht auf Posten gelangen, wo er
versagen muß oder Minderes leistet als anderswo; der Unternehmer
soll nicht überflüssigerweise Mühe und Zeit auf die Anlernung ungeeigneter
 Personen vergeuden. Solche Ungeeignete werden auch
leichter die Ursache (und das Opfer!) von Unfällen leiblicher und
seelischer Art.
            
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